Landeskrankenhaus Bludenz, außen, Rettungswagen
Mathis Fotografie
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Chronik

Maskenpflicht im Gesundheitsbereich fällt

Die Coronavirenlast in Vorarlberg ist so gering wie seit langem nicht mehr. Das zeigt das Abwassermonitoring des Landes. Am Montag wird nun eine der letzten Coronavirus-Maßnahmen wegfallen, die FFP2-Maskenpflicht im medizinischen Bereich. Eine CoV-Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.

Das heißt, in den Spitälern, in den Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen benötigen Patienten und Patientinnen, Besucherinnen und Besucher sowie Personal ab 1. Mai keine Masken mehr gegen das Coronavirus. Das sei eine riesen Erleichterung, sagt der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der Vorarlberger Landeskrankenhäuser, Thomas Steurer. Das gelte gerade im Hinblick auf den Sommer, wenn die Temperaturen steigen.

18 Infektionen gemeldet
In Vorarlberg gibt es derzeit noch 18 mit dem Coronavirus infizierte und gemeldete Personen.

Maximal zwei Personen gleichzeitig zu Besuch

Komplett Geschichte sind die Coronavirus-Regeln damit aber noch nicht. Denn Corona bleibt vorerst noch immer eine meldepflichtige Erkrankung. Und auch die Besucherregeln in den Spitälern bleiben vorerst weiter etwas strenger: Ein Patient darf maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen. Ausnahmen davon sind für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen möglich.

Die maximale Besucherzahl von zwei gilt nur für den gleichzeitigen Besuch, hintereinander dürfen es zu den Besuchszeiten auch mehr Besucher sein. Die Krankenhäuser haben mit den strengeren Besucherregeln während der Coronavirus-Zeit positive Erfahrungen gemacht: Weniger Stress für das Personal, die Patienten können sich besser erholen – das will man nun vorerst beibehalten.