klimakleber
ORF
ORF
Chronik

Bis zu 720 Euro Strafe für Klimakleber

Die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“, die sich Mittwochfrüh beim Grenzübergang Au/Lustenau mit den Händen an die Brücke geklebt haben, müssen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 720 Euro fürchten. Sie haben mit ihrer Aktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Vertreterin der BH hatte die Aktion nicht beendet, die Klimakleber mussten sich nach gut zwei Stunden selbst lösen.

Die Vertreterin der BH Dornbirn hat die Aktion nicht beendet, da es laut ihr zu keinen unzumutbaren Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen ist. Die Autos und Lkws konnten vor der Grenze umgeleitet werden, Ausweichrouten waren also vorhanden, ebenso waren die öffentlichen Verkehrsmittel davon nicht betroffen. Deshalb war die Beeinträchtigung für Behördenvertreterin Claudia Feuerstein zumutbar.

Polizei darf nur handeln wenn BH Ok gibt

Grundsätzlich handelt es sich bei Klimakleber-Aktionen um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Sie müssen also bei der BH angezeigt werden. Das hat die „Letzte Generation“ nicht gemacht. Weil vor Ort aber kein Untersagungsgrund, eben die unzumutbare Verkehrsbeeinträchtigung, vorgelegen ist, hat die BH die Kleber nicht losgelöst.

Die Polizei ist in dem Fall nur ausführendes Organ und darf nur handeln, wenn die Behörde das Ok dafür gibt. Also so lange die BH nicht sagt, dass die Polizistinnen und Polizisten die Demonstranten loslösen dürfen, sind ihnen die Hände gebunden.

Fotostrecke mit 5 Bildern

klimakleber recht
ORF
Klimakleber Lustenau
ORF/ Laura Überbacher
klimakleber
ORF
Klimakleber Lustenau
ORF/ Laura Überbacher
Klimakleber Lustenau
ORF/ Laura Überbacher

Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro

Es ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und das gibt eine Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro. Ob nur die Leiterin der Aktion, oder alle Kleber bestraft werden ist aber strittig. Verwaltungsjurist Peter Bußjäger meint, dass alle Demonstranten mit der Strafe rechnen müssen, weil nur vier Menschen die Straße blockiert haben.

Ein Strafverfahren, also einen Eintrag im Strafregister, müssen sie aber nicht befürchten, da es sich um kein strafrechtliches Delikt nach österreichischem Strafrecht handelt. Wären sie allerdings ein paar Meter weiter auf Schweizer Staatsgebiet festgeklebt, dann hätte es dort den Eintrag wegen Nötigung gegeben. Das Schweizer Gesetz ist da deutlich strenger, als das Österreichische, sagt die Lustenauer Rechtsanwältin Olivia Lerch.