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Vogelgrippe: Stallpflicht wird aufgehoben

Die Stallpflicht für Hühnerbetriebe mit mehr als 50 Hühnern wird ab Samstag aufgehoben. Dennoch besteht eine erhöhtes Vogelgrippe-Risiko, sagt Landesveterinär Norbert Greber. Hühner dürfen weiterhin nicht gemeinsam mit Enten oder Gänsen gehalten werden.

Seit Jänner durften Hühner in den Betrieben entlang des Bodenseeufers, am Rhein bis nach Feldkirch und im Vorderbregenzerwald nicht mehr im Freien gehalten werden, ab Samstag ist das wieder möglich. Das Gesundheitsministerium hat eine Änderung der Vogelgrippe-Verordnung erlassen, mit der die Stallpflicht in Risikogebieten vorerst aufgehoben wird, informiert Landesveterinär Norbert Greber.

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht gilt immer noch ein erhöhtes Vogelgripperisiko, sodass weiterhin einige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Hühner dürfen nicht gemeinsam mit Enten oder Gänsen gehalten werden und die Hühner dürfen nicht im Freien gefüttert werden. Zudem sollen sie nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.

Betriebe sind froh über Ende der Stallpflicht

Das Ende der Stallpflicht wird vor allem von den großen Betrieben mit Freilandhaltung sehr begrüßt. Eine längere Stallpflicht hätte bedeutet, dass nach 16 Wochen ohne Auslauf die Eier nicht mehr als Freilandeier vermarktet hätten werden dürfen.