An die 35.000 Exekutionen werden in Vorarlberg im Jahr beantragt. Das sind entweder Gehaltspfändungen oder der Gerichtsvollzieher taucht Zuhause auf und nimmt den Fernseher oder andere Wertgegenstände mit. Bei den Zahlen hat sich noch nicht viel verändert, so Senatspräsident Reinhard Vötter vom Oberlandesgericht Innsbruck. Er ist für die Vorarlberger Gerichtsvollzieher verantwortlich.
Neues Klientel bei Pfändungen
Im Jahr 2022 lagen die Forderungen bei 61,5 Millionen Euro. Den Gerichtsvollziehern fällt jedoch auf, dass sich das Klientel verändert hat. Interessanterweise begleichen aber auch immer mehr Menschen ihre Schulden, sagt Vötter: In den ersten drei Monaten in diesem Jahr hatten die Gerichtsvollzieher eine Erfolgsquote von 25 Prozent – zum Vergleich: 2021 waren es noch rund 14 Prozent. Vötter vermutet, dass die Teuerungshilfen der Bundesregierung verwendet worden sind, um Forderungen zu begleichen.
Mit Ende der Einmalzahlungen wohl wieder mehr Schulden
Einmalzahlungen gibt es vorerst keine mehr, deshalb nimmt der Schuldenberg wieder zu. „Aus der Erfahrung gesprochen, rechne ich schon damit, dass sich das zahlenmäßig niederschlagen kann“, so Vötter.
Der Experte gibt jedoch auch zu bedenken, dass angehäufte Schulden frühestens in drei Monaten eingetrieben werden können. Gerichtsvollzieher können erst dann tätig werden, wenn sie einen gültigen Exekutionstitel haben.