„Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat“, bestätigte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, der APA einen Bericht der Tageszeitung „Der Standard“. Das Verfahren wurde eingestellt.
Schwere Vorwürfe gegen private Kinderbetreuung
Anfang Februar hatten der Vater eines dreijährigen Buben und der Rechtsvertreter der Familie schwere Vorwürfe gegen eine private Kinderbetreuungseinrichtung und einen ihrer Mitarbeiter erhoben. Der Bub sei in der zweiten Jänner-Woche während eines Skiurlaubs in Lech sexuell missbraucht worden, hatte es geheißen.
Da es dem Buben schlecht ging und eine von der Familie aufgesuchte Psychotherapeutin feststellte, dass der Bub „im Rahmen seiner Betreuung in Lech einem ihn verstörenden und als Übergriff erlebten Erlebnis ausgesetzt gewesen ist“, erstattete der Vater Anzeige. Die Betreuungseinrichtung wies die Vorwürfe zu jeder Zeit scharf zurück.
Keine Tatzeugin
Der Anwalt der Familie war anfangs noch davon ausgegangen, dass es womöglich eine Tatzeugin gebe. Das war allerdings nicht der Fall. So hatte auch der Anwalt schon Ende Februar mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet.
Kinderclub: „Extrem belastende Zeit"
Der Kinderclub Lech zeigt sich erleichtert über die Einstellung des Verfahrens, obwohl der Kinderclub Lech selbst niemals von den Behörden beschuldigt wurde und auch nicht Gegenstand der Ermittlungen war. In einer schriftlichen Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens wird mitgeteilt: „Die Anschuldigungen gegen uns wurden ausschließlich vom Kinderschutzbündnis in Form einer massiven Medienkampagne an die Öffentlichkeit gebracht. Diese zu Unrecht erhobenen Angriffe waren für den Kinderclub extrem belastend. Auf der anderen Seite haben wir sehr viel Zuspruch von den Eltern erfahren und viele Menschen haben uns in dieser schweren Zeit unterstützt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken.“