24-Stunden-Betreuung
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Politik

Zuschuss für 24-Stunden-Betreuung erhöht

Seit April gibt es höhere Fördersätze für die 24-Stunden-Betreuung. Der Zuschuss des Landes wurde erhöht und die Einkommensgrenzen angepasst. Weil das aber nicht rückwirkend geschieht, müssen manche der rund 400 Zuschuss-Bezieherinnen und -Bezieher die Förderung teilweise zurückbezahlen.

Der Zuschuss des Landes für die 24-Stunden-Betreuung ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Wer zum Beispiel 200 Euro darüber liegt, bekommt 200 Euro weniger Zuschuss. Im Jänner wurden die Pensionen um 5,8 Prozent erhöht, die Einkommensgrenzen aber nicht. Die Anpassung der Einkommensgrenzen wurde nun zwar nachgeholt, gilt aber erst seit April und nicht rückwirkend. Das führt dazu, dass einige der 423 Empfängerinnen und Empfänger Geld zurückbezahlen müssen, weil sie bis inklusive März über der Einkommensgrenze lagen.

Damit dieses Problem in Zukunft vermieden wird, werden die Einkommensgrenzen von nun an prozentuell an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt, also an die Pension, und nicht mehr mit absoluten Zahlen angegeben. Statt 1.600 Euro heißt es jetzt 166 Prozent, statt 1.900 Euro heißt es 199 Prozent.

Pflegezuschuss wurde auch erhöht

Neben der Anpassung der Einkommensgrenzen wurde auch der Pflegezuschuss erhöht. Bei einem Betreuer/einer Betreuerin von 300 auf 330 Euro, bei zwei Betreuern/Betreuerinnen von 600 auf 660 Euro. "Durch die Anhebung der Förderbeträge sollen die seit der Einführung dieser Unterstützungsleistung gestiegenen Kosten für die 24-Stunden-Betreuung abgefedert werden“, erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).

Aktuell erhalten 423 Haushalte/Pflegebedürftige diesen Landeszuschuss. Land und Gemeinden haben dafür pro Jahr rund 3,2 Millionen Euro aufgebracht. Durch die Erhöhung sowohl der Einkommensgrenzen wie auch der Fördersätze wird der Aufwand um rund 0,6 Millionen Euro pro Jahr steigen.