Blick ins Rheintal mit Bodensee
imago images/Alexander Rochau
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Verkehr

„S18 könnte der Alpenkonvention widersprechen“

Die seit Jahren in Planung befindliche Bodenseeschnellstraße S18 könnte der internationalen Alpenkonvention widersprechen. Das sagt Stephan Tischler, Verkehrsexperte von der Universität Innsbruck, im ORF-Interview. Die Konvention sieht vor, dass keine hochrangigen Straßen mehr gebaut werden dürfen, die die Alpen queren.

Die Alpen sollen nachhaltig vor großen Eingriffen geschützt werden. Dieses Ziel haben die EU und die Alpenstaaten – darunter also auch Österreich, Deutschland und die Schweiz – in der Alpenkonvention vereinbart. Diese Konvention wurde 1991 unterzeichnet, sie ist völkerrechtlich bindend und damit dürfen eigentlich keine Beschlüsse gefasst werden, die ihr widersprechen.

Das könnte auch die S18 betreffen, sagt Stephan Tischler, Verkehrsexperte von der Universität Innsbruck. „Die Alpenkonvention, das Verkehrsprotokoll dazu, sagt, dass hochrangige Straßenverbindungen über den Alpenbogen nicht mehr errichtet werden dürfen“, so Tischler.

Die Frage sei nun, ob diese Definition auf die S18 zutreffe. Der erste Punkt treffe klar zu, sagt Tischler: Die S18 sei eine „hochrangige Straßenverbindung“. Der zweite Punkt – ob sie eine alpenquerende Verbindung sei – müsse von Juristen geklärt werden. Auch für den Bau inneralpiner Straßen gibt es Vorgaben der Alpenkonvention.

Alpenkonvention
Die Alpenkonvention wurde 1991 unterzeichnet. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen. Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere „unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips“ zu einer ganzheitlichen Politik der Erhaltung und dem Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen.

„Derartige Großprojekte sind zu hinterfragen“

Der Verkehrsexperte sieht solche Straßenprojekte allerdings grundsätzlich kritisch. „Derartige Großprojekte nur für den Straßenbau sind aus heutiger Sicht schon durchaus kritisch zu hinterfragen. Zumal wir uns ja ständig alle paar Monate wieder mit neuen Strategien zur Klimawandel-Anpassung, Aktionsplänen usw. konfrontiert sehen“, sagt Tischler.

Es sei immer noch zu beobachten, dass der überwiegende Anteil der öffentlichen Mittel in den Straßenbau fließe. „Beim Fahren über die Arlbergstrecke fragt man sich schon, wo sind die Gelder, die eigentlich in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs fließen und warum sie in Straßenprojekte fließen, die durchaus zu hinterfragen sind.“

„Problem wird sich nicht von selbst lösen“

Das Problem des Straßenverkehrs werde sich allerdings nicht von selbst lösen, sagt Tischler weiter. „Die Entlastung der Ortskerne ist durchaus ein legitimes Anliegen und der Verkehr wird auch nicht verschwinden.“ Gerade was den Transitverkehr betreffe – auch den, der durch die Gemeinden fahre – da werde man sich weiterhin dem Thema Umfahrungsstraßen widmen müssen.

„Wir werden den Verkehr nicht wegzaubern können“, so Tischler. Die Frage sei nur, ob es diese großen Infrastrukturen noch brauche. Österreich habe eines der dichtesten Straßennetze überhaupt, da sei zu hinterfragen, ob da noch zusätzliche Projekte notwendig seien.

Endlose Diskussion um die S18

Die Diskussion um die Bodenseeschnellstraße S18 ebbt nicht ab. Eigentlich galt die sogenannte CP-Variante längst als beschlossene Sache – also die Ostumfahrung Lustenaus. Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) brachte aber eine neue Variante ins Spiel, die Großteils auf Ablehnung stößt. Neben einem kleinen Anschluss in Höchst möchte sie südlich von Lustenau eine Verbindung bauen. In Lustenau sind beide Varianten umstritten, Ende September dürfte es dort eine Volksabstimmung über die CP-Variante geben. Aus Höchst kommt dagegen Zustimmung für Gewesslers Variante.