Prozess
ORF
ORF
Chronik

Frau nach Messerattacke in Klinik eingewiesen

Eine 29-Jährige ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch gestanden. Sie hatte laut Anklage im vergangenen Oktober dreimal auf einen ihr völlig fremden Mann eingestochen. Die Frau wird laut dem nicht rechtskräftigen Urteil in eine spezielle Klinik eingewiesen.

Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass die 29-Jährige an schweren Wahnvorstellungen leidet und somit zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Die Frau ging laut Anklage am 9. Oktober 2022 in einem Lokal in Feldkirch-Altenstadt mit einem Steakmesser auf einen ihr fremden 21-jährigen Mann los und stieß dreimal auf ihn ein. Der Mann reagierte schnell und konnte mit einem Besen die Angriffe zum Teil abwehren, so erlitt er nur leichte Stichverletzungen. Die Frau wurde festgenommen und ins LKH Rankweil gebracht, wo sie bis zum Prozess am Donnerstag blieb.

Haller: "Hohes Gefährdungspotential“

Vor Gericht konnte sich die Angeklagte nicht an die Tat erinnern. Sie habe aber auf jeden Fall niemanden töten wollen. Gerichtspsychiater Reinhard Haller führte aus, dass die 29-Jährige unter einer psychischen Erkrankung schweren Grades leide, einer anhaltenden wahnhaften Störung.

Demnach glaube die Frau, dass sie in der Jugend vergewaltigt wurde und wolle sich nun dafür rächen. Sie habe ihr Opfer, das sie nicht kannte, als einen ihrer Peiniger ausgemacht. Die Frau sei während der Tat unzurechnungsfähig gewesen. Haller attestierte der 29-Jährigen hohes Gefährdungspotenzial – für sich selbst wie auch für andere – und sah eindeutige Gründe für eine Einweisung.

Mordprozess in Feldkirch

Wegen versuchten Mordes hat sich eine Frau am Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Sie soll mehrmals auf einen Mann eingestochen haben.

Verteidigung erbat sich Bedenkzeit

Die Geschworenen sprachen einstimmig von versuchtem Mord, aber auch von Unzurechnungsfähigkeit wegen der schweren psychischen Störung. Deshalb wurde die Frau in ein „forensisch-therapeutisches Zentrum“ (früher: „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“) eingewiesen – dass heißt, sie soll weiterhin im LKH Rankweil behandelt werden. Entlassen wird sie erst, wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte überzeugt sind, dass keine Gefahr mehr von ihr ausgeht.

Das Opfer erschien nicht zum Prozess. Die Verteidigerin erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.