Salzmann hatte gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz Beschwerde eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid nun aber bestätigt. Laut BH handelt es sich um ein Hausboot. Solche sind am See aber nicht zugelassen.
Das viereckige, elektrisch betriebene Wasserfahrzeug sieht nicht aus wie ein klassisches Boot. Aber es ist ausgestattet wie ein solches. Salzmann wollte das Boot als Partyboot zulassen und vermieten.
„Starke wohnliche Komponenten“
Die BH Bregenz verweigerte aber die Zulassung für das Gefährt. Die Begründung der BH: Es handle sich um ein „Hausboot“ – und die sind auf dem Bodensee nicht erlaubt. Laut der Bodensee-Schifffahrtsordnung gelten Boote, die hauptsächlich zum Wohnen verwendet werden, als Hausboote und bekommen keine Zulassung.
Das Boot habe eine Raumhöhe von 2,75 Metern und ein Raumvolumen von über 100 Kubikmetern, sagt Rainer Honsig-Erlenburg von der BH Bregenz. „Es sind bodentiefe Fenster angebracht. Es hat ein begehbares Dach beziehungsweise eine Dachterrasse mit Whirlpool“, zudem gebe es „starke wohnliche Komponenten“ wie etwa Küche und Bad. Deshalb sei die BH zu dem Schluss gelangt, dass das ein Hausboot sei, so Honsig-Erlenburg.