Der Dornbirner Rechtsanwalt Christian Wirthensohn stellte ein Auskunftsbegehren an des US-Konzern Apple, weil er wissen möchte, welche Daten das Unternehmen von ihm hat, wofür sie verwendet werden und an wen sie weitergegeben werden.
1.800 Seiten Klickverhalten im Apple-Store
Wirthensohn bekam auch bereits eine Antwort, alleine der Datensatz über das Klickverhalten im Apple-Store ist 1.800 Seiten dick und besteht vor allem aus Programmiersprache. Ein Laie könne dieses Dokument nicht entschlüsseln.
Auskünfte müssen präzise und in klarer Sprache sein
Wirthensohn beruft sich nun auf die Datenschutzgrundverordnung. Sie besagt, dass Auskünfte präzise, transparent, in klarer Sprache und leicht zugänglich sein müssen. Und das sei hier nicht der Fall, sagt Wirthensohn.