Heizung mit Thermostat
pixabay/ri
pixabay/ri
Politik

Heizkostenzuschuss wird erweitert

Die Energiepreise bewegen sich seit Monaten auf einem hohen Niveau. Damit sich trotzdem jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Heizkostenzuschuss. Dieser wurde vom Land im Herbst von 270 auf 330 Euro erhöht und gilt bis Anfang März. Nun erweitert das Land die Förderung.

Durch den „Heizkostenzuschuss Plus“ wird der im Herbst von 270 auf 330 Euro angehobene Heizkostenzuschuss nochmals erweitert. Der „Heizkostenzuschuss Plus“ beträgt ebenfalls 330 Euro und wurde für den Zeitraum vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 festgelegt, also direkt im Anschluss an den ursprünglichen Heizkostenzuschuss.

Heizkostenzuschuss wird ausgeweitet

Der Heizkostenzuschuss kann jetzt ein zweites Mal beantragt werden. Er heißt dann neu Heizkostenzuschuss Plus. Er soll bis zu 60.000 Haushalten im Land helfen.

„Heizkostenzuschuss Plus“ für 50.000 bis 60.000 Haushalte

Im Vorjahr haben 12.000 Haushalte den Heizkostenzuschuss erhalten. Mit dem „Heizkostenzuschuss Plus“ sollen es heuer deutlich mehr sein. Man wolle mit der zusätzlichen Förderung auch die „untere Mittelschicht“ erreichen, sagen Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) am Dienstag. Die beiden schätzen, dass zwischen 50.000 und 60.000 Haushalte den Heizkostenzuschuss ausbezahlt bekommen werden. Das wären rund 40 Prozent aller Haushalte in Vorarlberg.

Möglich wird der „Heizkostenzuschuss Plus“ durch Geld, das Vorarlberg vom Bund erhält. Es handelt sich um rund 20 Millionen Euro, mit denen die gestiegenen Wohn- und Heizkosten abgefedert werden sollen.

Keine Unterscheidung zwischen Kindern und Erwachsenen

Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt im Wesentlichen nach denselben Kriterien wie für den ursprünglichen Heizkostenzuschuss des Landes. Die Familienbeihilfe sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) werden nicht zum Einkommen gezählt. Im Unterschied zum ursprünglichen Heizkostenzuschuss wird bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden.

(Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt:
1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

„Heizkostenzuschuss Plus“ bei der Gemeinde zu beantragen

Auch der „Heizkostenzuschuss PLUS“ ist bei der Gemeinde zu beantragen und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt. Jene Haushalte, die den ersten Heizkostenzuschuss erhalten haben, brauchen der Einfachheit halber keinen weiteren Antrag für den Bezug des „Heizkostenzuschusses Plus“ zu stellen. Je nach EDV technischen Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden erfolgt eine automatisierte Überweisung des Förderbetrages. Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den „Heizkostenzuschuss Plus“ in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.