Rückspiegel und toter Winkel
pixabay/jwvein
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Verkehr

Toter Winkel macht Verkehrsteilnehmer „unsichtbar“

Immer wieder ereignen sich schwere Verkehrsunfälle, weil Auto oder Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer beim Abbiegen Fußgänger oder Fahrradfahrende übersehen. Die Opfer befinden sich dabei oftmals im toten Winkel und sind für die Lenkerinnen und Lenker „unsichtbar“.

Als „toter Winkel“ wird jener Bereich im Nahfeld eines Fahrzeuges bezeichnet, der vom Fahrer oder der Fahrerin trotz zum Teil modernster Spiegeltechnik nicht einsehbar ist. Dieser Nachteil lässt sich selbst mit ausgeklügelter Technik kaum vermeiden. „Besonders betroffen sind der rechte Seitenbereich an Lastkraftwagen sowie die Bereiche direkt vor und hinter dem Lkw", warnt Mario Amann von Sicheres Vorarlberg.

„Bei Autos ist die Gefahr etwas geringer, bei Motorradfahrern und -fahrerinnen hängt die Größe des Winkels vom Sichtfeld ab, den der Helm und die Seitenspiegel zulassen“, sagt Amann weiter. Besonders an Ampel-Kreuzungen entstehen solche Gefahrensituationen, da sich hier alle Verkehrsteilnehmenden relativ sicher fühlen.

Besonders hohe Gefahr an Ampel-Kreuzungen

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrende auf dem rechten Fahrstreifen mit geringer Geschwindigkeit bei wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren, wenn genügend Platz vorhanden ist. Wenn die Radfahrenden dann an der Ampel rechts neben einem Lkw stehen, werden sie vom Fahrer oder der Fahrerin nicht mehr gesehen. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Zebrastreifen direkt vor dem Lkw sind aus der Fahrerkabine nicht immer erkennbar.

Kinder verhalten sich oft unberechenbar

„Diese Situationen lassen sich durch gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden“, ist Amann überzeugt, „der Blickkontakt mit dem Brummifahrer ist wohl das beste Rezept“. Da sich Kinder dieser Gefahren in wenigen Fällen bewusst sind, verhalten sie sich oft unberechenbar. Zudem werden sie aufgrund ihrer Körpergröße schlecht wahrgenommen. Besondere Vorsicht gilt in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Freizeiteinrichtungen und Sportplätzen.