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ORF.at/Patrick Bauer
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Politik

Stromkostenzuschuss: Land plant mit 30 Mio. Euro

Ab 1. April wird der Strompreis in Vorarlberg kräftig erhöht, eine Kilowattstunde kostet dann rund 25 Cent. Für den Endkunden wird sich aber nicht viel ändern, Bund und Land federn die Preissteigerung ab. Der Zuschuss des Landes soll in der nächsten Landtagssitzung beschlossen werden.

Der Strompreis steigt in Vorarlberg von bisher 9,68 Cent pro Kilowattstunde ab 1. April auf 24 Cent pro Kilowattstunde. Deshalb führt das Land Vorarlberg ab 1. April zusätzlich zur Strompreisbremse des Bundes einen Stromkostenzuschuss ein.

Der Strompreisdeckel des Bundes greift ab Kosten von zehn Cent pro Kilowattstunde. Alles, was über diesen zehn Cent liegt, bezahlt der Staat. Das gilt bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden, was etwas weniger als dem durchschnittlichen Verbrauch in Österreich entspricht.

Land fördert jede verbrauchte Kilowattstunde mit drei Cent

Dazu kommt künftig der Zuschuss des Landes, der Gesetzesentwurf dazu ist nun veröffentlicht worden. Das Gesetz soll in der nächsten Landtagssitzung beschlossen werden und gilt vorerst bis Mitte des Jahres 2024. Für Vorarlbergs Stromkunden bedeutet das: Ab 1. April bekommen sie zwei Förderungen – eine vom Bund und eine vom Land.

Der Zuschuss des Landes Vorarlberg hat keine Höchstgrenze. Jede verbrauchte Kilowattstunde wird mit drei Cent gefördert. Die Landesregierung geht von Kosten in Höhe von fast 30 Millionen Euro aus.

Durchschnittsverbrauch liegt bei 3.600 Kilowattstunden

Der durchschnittliche österreichische Verbrauch beträgt rund 3.600 Kilowattstunden. In den Erläuterungen zum Vorarlberger Gesetz wird das Modell beschrieben, mit dem die Landesregierung die Gesamtkosten von 28,5 Mio. Euro errechnet: Es ist davon auszugehen, dass der Stromverbrauch der begünstigten Haushalte im 15-monatigen Förderzeitraum ca. 950.000.000 Kilowattstunden betragen wird.

Da ein Stromkostenzuschuss in Höhe von drei Cent pro verbrauchter Kilowattstunde gewährt werden soll, ist mit einem Mehraufwand von ca. 28,5 Mio. Euro zu rechnen. Ein zusätzlicher Aufwand entsteht durch die pauschale Abgeltung der Kosten, die den Lieferanten durch die Abwicklung des Stromkostenzuschusses entstehenden.