Bei allen Berufsgruppen, die in den Kollektivvertrag der Tischlerinnen und Tischler fallen, greift die Sondervereinbarung ab 2024, bei Facharbeiterinnen und Facharbeitern bereits ab 2023. Das entspricht einer Lohnerhöhung von 10,3 Prozent.
Zehn Prozent mehr für Lehrlinge
Lehrlinge erhalten in der Branche künftig zehn Prozent mehr Lohn. Damit setze man das richtige Zeichen, um die Berufe der Tischler und Holzgestalter attraktiver zu machen und dem Facharbeitermangel entgegenzuwirken, ist Flatz überzeugt. Lehrlinge, die während ihres Lehrverhältnisses ihr 18. Lebensjahr vollenden, erhalten zudem mit ihrem 18. Geburtstag das Lehrlingseinkommen des dritten Lehrjahres.
Abschluss trotz herausfordernder Ausgangslage
Die Ausgangslage der Verhandlungen sei in diesem Jahr so herausfordernd wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr gewesen. Nichtsdestotrotz sei es den Sozialpartnern – der Gewerkschaft Bau-Holz und den Arbeitgebervertretern in der Wirtschafskammer – gelungen, sich auf einen Kollektivvertragsabschluss zu einigen.
„Die Verhandlungen wurden konstruktiv und auf Augenhöhe geführt“, bestätigt Flatz. Das gemeinsame Ziel sei ein fairer Abschluss für beide Seiten gewesen. Die letzten Jahren seien Rekordjahre für die Wirtschaft gewesen, die Investitionen in den Betrieben seien auf einem Rekordniveau. „Es war deshalb nur fair und notwendig, von diesen guten Ergebnissen an die Beschäftigten etwas zurückzugeben“, betont Flatz. Damit wolle man die finanzielle Belastung ausgleichen.