Jutta Lutz-Diem vom ifs-Kinderschutz
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Soziales

ifs-Kinderschutz zu Missbrauchsverdacht in Lech

Genau vor einer Woche ist in Wien ein Vater an die Öffentlichkeit gegangen und hat gesagt, dass sein dreijähriger Sohn im Skiurlaub im Kinderclub Lech missbraucht worden sein soll. Der Fall ist seitdem omnipräsent in den Medien. Jutta Lutz-Diem, die Leiterin des ifs-Kinderschutzes, kann diese Vorgehensweise nicht verstehen.

Der angebliche Missbrauchsfall in Lech beherrscht seit Tagen die Medien. Das kann Jutta Lutz-Diem, die Leiterin des ifs-Kinderschutzes, nicht nachvollziehen. Wenn bei ihnen ein Fall bekannt wird, in dem ein Kind angeblich Übergriffe erlebte, stehe das Kind im Mittelpunkt und alles andere werde beiseite geschoben. „Uns geht es dann wirklich darum, wo steht das Kind und was braucht das Kind, dass es auch gut etwas darüber sagen kann“, erklärt Lutz-Diem.

ifs-Kinderschutz-Leiterin zum Fall Lech

Jutta Lutz-Diem, Leiterin des „ifs Kinderschutz“, kommentiert den Missbrauchsvorwurf gegen den Lecher Kinderclub.

Beim ifs-Kinderschutz gehe man in solchen Situationen lieber einen Schritt zurück, um das Kind ankommen zu lassen und dass es etwas zur Situation sagen kann. Gerade bei kleinen Kindern sei es sehr schwierig, weil sie die Sprache nicht können. „Das Kind hat keine Wörter für das, was ihm passiert ist und kann es auch nicht einordnen, weil es nicht weiß, was Sexualität oder kindliche Sexualität ist und was Erwachsene dürfen und was nicht“, meint Lutz-Diem.

Verhaltensänderung nicht gleich Missbrauchsanzeichen

Ein eindeutiges Rezept für die Eltern gebe es nicht, sagt Lutz-Diem. Es gebe viele Verhaltensweisen, die auf einen Missbrauch hindeuten können. Das kann auch, wie im Fall von Lech, die Weigerung am Abschlussskirennen teilzunehmen sein oder dass die Kinder Albträume entwickeln. „Man kann aber nicht sagen, dass eine Verhaltensänderung beim Kind ein eindeutiges Anzeichen für einen Missbrauch ist“, ergänzt Lutz-Diem.

Lutz-Diem rät den Eltern, sich bei Verhaltensänderungen des Kindes an die Beratungsstellen des ifs zu wenden. „Wenn sie den Verdacht von Gewalt am Kind haben, sei es körperliche Gewalt oder sexuelle Gewalt, dann gerne an den ifs-Kinderschutz“, sagt Lutz-Diem.