Landtag Protestaktion gegen Abtreibung
ORF/Giesinger
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Politik

Demonstration im Landtag kann teuer kommen

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben Demonstrierende eine Landtagssitzung gestört. Für eine solche Situation gibt es einen genauen Plan: Die Sitzung wird umgehend für eine halbe Stunde unterbrochen und die Politikerinnen und Politiker sind angewiesen, ihre Plätze zu verlassen. Für Demonstrierende gibt es Strafen von bis zu 720 Euro pro Person.

Jede und jeder, die oder der im Landtag demonstriert, muss mit einer Anzeige bei der BH Bregenz rechnen. Protestieren mindestens drei Personen, handelt es sich sogar um eine Versammlung. Eine solche muss grundsätzlich bei der Behörde angezeigt werden.

Versammlung während Landtagssitzungen verboten

Im Landtag sind Versammlungen aber nicht möglich: Während einer Landtagssitzung dürfen im Umkreis von 300 Metern Entfernung keine Demonstrationen stattfinden. Wer trotzdem protestiert, muss mit einer Strafe von bis zu 720 Euro rechnen.

Die Höchststrafe von 720 Euro habe sich historisch entwickelt, sagt Polizei-Jurist Daniel Heinzle. Im Jahre 1953, als das Gesetz begründet wurde, lag sie noch bei 10.000 Schilling. Umgerechnet ergibt das rund 720 Euro.

Protest als Ordnungsstörung

Protestieren weniger als drei Personen während einer Landtagssitzung handelt es sich nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Dafür allerdings um eine Ordnungsstörung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, beschreibt Heinzle. Auch das werde bei der BH Bregenz angezeigt. Die Höchststrafe liegt hierbei bei 500 Euro. Wer mehrmals im Landhaus demonstriert, erhält zustätzlich Hausverbot.