Die Verordnung zur erweiterten Fußgängerzone in Bregenz ist rechtmäßig. Das sagt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die als Aufsichtsbehörde im Vorjahr gemäß § 84 Gemeindegesetz ein Verfahren eingeleitet hat.
Nach Durchsicht sämtlicher Akten und diversen Besprechungen kam die BH zur Erkenntnis, dass die Verordnung weiterhin Bestand hat, Nachbesserungen durch die Stadt sind also nicht notwendig.
Rund-Um-die-Uhr-Ladetätigkeit rechtlich vertretbar
Einer der prüfrelevanten Punkte war zum Beispiel die Tatsache, dass die Möglichkeit von Rund-um-die-Uhr-Ladetätigkeiten vor den Apotheken von den generellen Zeiten für Ladetätigkeiten abweicht. Diese Sonderregelung wurde von der Gemeindeaufsichtsbehörde jedoch vor dem Hintergrund der gebotenen Versorgungssicherheit als rechtlich vertretbar eingestuft.
„Die autofreie Innenstadt ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. Daran habe ich zu keinem Zeitpunkt gezweifelt", freut sich der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ). Mittlerweile befinde sich der Umbau der Rathaus- und der Anton-Schneider-Straße in vollem Gange.
Verkehrsberuhigung im großen Stil
Konkret wurden in Bregenz die Römer- und Kirchstraße von der Montfortstraße bis zur Thalbachgasse zu Fußgängerzonen. Auch von der Gallusstraße kann man ab der Wolfeggstraße nicht mehr in die Kirchstraße einfahren. Auch die Bergmannstraße ist bis zum Bezirksgericht autofrei. Die restliche Bergmannstraße Begegnungszone.
Weitere Begegnungszonen sind die Verlängerung der Anton-Schneider-Straße zwischen Bergmannstraße und Schillerstraße, die Kornmarktstraße, die Nepomukgasse, die Kaspar-Hagen-Straße und die Jahnstraße.