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ORF/Christian Öser
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Politik

Heiß-Kalt für ÖVP vor Parteiensenat

Der Seniorenbund ist ein Teil der ÖVP. Das hat der Parteiensenat (UPTS) im Kanzleramt am Montag neuerlich bestätigt. Anlass war ein Fall aus dem Jahr 2019, für den die ÖVP nun 15.000 Euro Geldbuße bezahlen soll. Die ÖVP kündigte Berufung an. Eingestellt wurde das Verfahren zu den Vorarlberger Wirtschaftsbund-Inseraten.

Das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüft derzeit die Rückforderung von Coronavirus-Hilfen, die fünf Landesverbände des Seniorenbundes aus dem NPO-Fonds erhalten haben. Ausschlaggebend ist hier die Frage, ob es sich bei den Empfängern tatsächlich um unabhängige Vereine oder um Teilorganisationen der ÖVP handelt. Denn als Parteiorganisationen hätten sie keinen Anspruch auf Coronavirus-Hilfen.

UPTS: Seniorenbund war Teil der ÖVP

Einen Hinweis in diese Richtung hat der UPTS nun geliefert. Anlassfall waren zwar nicht die Coronavirus-Hilfen, sondern der Rechenschaftsbericht der ÖVP aus dem Jahr 2019. Weil die ÖVP die Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbundes dort aber nicht angeführt hatte, hat sich der Rechnungshof an den UPTS gewandt.

Und dieser hat jetzt seine schon 2018 gefasste Ansicht bekräftigt, dass der Seniorenbund sehr wohl als Teil der ÖVP zu werten ist und daher im Rechenschaftsbericht aufscheinen müsste. Dafür setzte es 15.000 Euro Geldbuße für die ÖVP. Die von Kogler zu prüfende Zulässigkeit der NPO-Hilfen war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Wirtschaftsbund-Inserate waren keine Parteispenden

Mit zahlreichen anderen Beschwerden gegen die ÖVP hatte der Rechnungshof keinen Erfolg. Unter anderem wertet der Senat die Inserate im Magazin des Vorarlberger Wirtschaftsbundes nicht als Parteispenden.

ÖVP will in Berufung gehen

Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können dagegen berufen – und die ÖVP kündigte das auch umgehend an. Man werde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde in Sachen Seniorenbund einlegen. Denn da handle es sich „aus unserer Sicht um eine offene Rechtsfrage, die wir vor Gericht klären werden“, kündigte Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung an.

Überwiegend begrüßte Stocker jedoch die Entscheidungen des UPTS. Denn von zwölf Mitteilungen, die der Rechnungshof zum ÖVP-Rechenschaftsbericht 2019 an den UPTS gemacht habe, seien zehn abgelehnt worden – „aus Sicht der Volkspartei ein Erfolg auf allen Ebenen“.

Strafen auch für andere Parteien

Nicht gefolgt ist der Senat unter dem früheren VwGH-Richter Wolfgang Pallitsch auch der Beschwerde des Rechnungshofs wegen der Einmietung der SPÖ-Zentrale in einer gemeindeeigenen Immobilie in der Wiener Löwelstraße. Der günstige „Friedenszins“ wurde als zulässig erachtet, weil es rechtlich unmöglich gewesen wäre, die Miete darüber hinaus zu erhöhen. Sehr wohl zahlen soll die SPÖ aber wegen günstiger Räumlichkeiten für die SPÖ Perchtoldsdorf (7.000 Euro) und für eine nicht unverzüglich gemeldete Spende (3.000 Euro).

Teurer kommt die FPÖ Oberösterreich die Finanzierung eines Magazins der Partei („OÖ informiert“) durch das Freiheitliche Bildungswerk. Für diese unzulässige Spende soll die Partei 50.000 Euro Geldbuße bezahlen.

Erstmals haben am Montag auch die Grünen eine Strafe vom Parteiensenat ausgefasst – und zwar wegen einer nicht ordentlich deklarierten Spende von 9.876 Euro einer Bürgerliste an die Partei. Diese Summe wird nun als Geldbuße fällig. Eingestellt wurde dagegen eine Beschwerde des Rechnungshofes wegen eines zinslosen Darlehens des Grünen Parlamentsklubs an die Bundespartei nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat 2017.

Auch NEOS soll wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz eine Geldbuße bezahlen. Dabei handelt es sich um ein Inserat mit der EU-Abgeordneten der NEOS, Claudia Gamon, dessen Kosten die EU-Parlamentsfraktion renew europe übernahm. Diese Spende war im Rechenschaftsbericht nicht ausgewiesen worden, so das Urteil des UPTS, das eine Strafe von 8.508 Euro verhängte.