Konstituierende Sitzung des Nationalrates 2019
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Diskussion über Sonderpensionsregelung

Eine ursprünglich angedachte Sonderpension in der Höhe von 250.000 Euro an Wirtschaftskammergeneralsekretär Karlheinz Kopf im Jahr 2018 hat viel Kritik hervorgerufen. Rückendeckung erhält Kopf vom Vorarlberger Wirtschaftskammerpräsidenten, Wilfried Hopfner. Er bezeichnet die Sonderpensionsregelung für Kopf als korrekt. Anders sieht das NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker.

Eine Wiener Anwaltskanzlei hat nach Angaben der „Kronen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) Anzeige gegen die Wirtschaftskammerspitze wegen früherer Pensionskassenzahlungen für Generalsekretär Karlheinz Kopf erstattet. Der Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wilfried Hopfner, sagt, solche Vereinbarungen über eine Pensionszahlung seien in der Geschäftsführung großer Unternehmen üblich und zulässig. Er könne aber verstehen, wenn bei den Bürgerinnen und Bürgern Fragen entstehen, sagt Hopfner.

Loacker kritisiert die Aussagen von Hopfner, dass Sonderpensionen branchenüblich wären. Wörtlich schreibt Loacker in einer Aussendung, dass Hopfner seine eigene Abgehobenheit offenbaren würde. Es sei eine Verhöhnung der einfachen, zahlenden Mitglieder, wenn der Wirtschaftskammerpräsident eine Pensionszahlung von 250.000 Euro als normal abtue. Loacker fordert volle Transparenz, was mit Mitgliedsbeiträgen passiere.

Anzeige gegen die Wirtschaftskammerspitze

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist den Angaben zufolge die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue scharf zurück: Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden.

Man habe „aufgrund der dichten Verdachtsmomente“ Anzeige erstattet – auch zu zehn weiteren Fällen, zitiert die „Krone“ Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Die Kanzlei habe den Angaben zufolge WKO-Präsident Harald Mahrer, Generalsekretär Kopf und dessen Stellvertreter Herwig Höllerer angezeigt.

Sie hätten eine Sonderpensionsregelung für Kopf (ab 2018) unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe, wird der WKO-Spitze in der offenbar von der Staatsanwaltschaft Wien derzeit in Prüfung befindlichen Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen.

„In keinem Zusammenhang mit der 2012 abgeschafften Regelung“

Die WKO – der die Anzeige laut APA-Angaben noch nicht vorliegt – wies die Vorwürfe zurück. Man habe sich immer „sauber an Regeln“ gehalten, sagte Mahrer. „Es existieren für keine Funktionäre der WKO Pensionsvereinbarungen oder Pensionszahlungen“, wurde in einer Stellungnahme gegenüber der APA betont.

Für Kopf habe es früher eine Pensionskassenvereinbarung gegeben. Diese sei aber „in keinem Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für Mitarbeiter der WKO“ gestanden – und im Dezember 2021 wieder aufgelöst worden, weil es im Zuge einer standardgemäßen Überprüfung eine geänderte Rechtsauskunft gab.

Opposition fordert Aufklärung

Für die Opposition bot die Anzeige Anlass zu Kritik. Trotz gegenteiliger Beteuerung der WKO-Spitze „stinke“ die Sache „beträchtlich“, befand FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Es sehe – wegen der Rückzahlung 2021 – „klar danach aus, dass man offenbar ertappt wurde“, forderte er in einer Aussendung den Rücktritt von Kopf und Mahrer.

NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker forderte „volle Aufklärung“. „Die Kammermitglieder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Zwangsbeiträge verwendet werden. Mahrer und Kopf müssen daher unverzüglich alle Verträge offenlegen und die Causa rasch und lückenlos aufklären“, verlangte Loacker in einer Aussendung.