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Politik

Volksabstimmung: Kaum Spielraum für Veränderung

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dürfen Volksabstimmungen nur noch von Gemeindevertretungen durchgeführt werden und nicht mehr vom Volk selbst. Das Institut für Föderalismus kündigte nun neue Studien-Ergebnisse über die Möglichkeiten der Volksabstimmung an, Verfassungsjurist Peter Bußjäger sieht aber nur wenig Spielraum.

Anlass für die Diskussion über eine Stärkung der direkten Demokratie ist die Volksabstimmung in Ludesch – es wurde gegen die Betriebserweiterung einer Firma in der Grünzone gestimmt. Das Höchstgericht sah einen Widerspruch zum repräsentativen demokratischen System und hob das Ergebnis und Teile der Landesverfassung auf. Seither dürfen Volksabstimmungen nur noch von Gemeindevertretungen durchgeführt werden, aber nicht mehr vom Volk selbst.

Landeshauptleute gaben Studie in Auftrag

Die Landeshauptleute gaben daraufhin beim Institut für Föderalismus eine Studie über die mögliche Wiedereinführung des alten Modells in Auftrag, sagt der Vorarlberger Verfassungsjurist und Institutsleiter Peter Bußjäger. Man sei kurz vor Abschluss, derzeit vergleiche man noch ähnliche Bestimmungen in anderen Bundesländern. Im Februar sollten die Ergebnisse vorliegen.

Revolutionierendes werde aber wohl nicht herauskommen, vermutet Bußjäger. So wie es aussieht, sei das neue Volksabstimmungsmodell in Vorarlberg das Maximum, das die Rechtslage zulässt. Um das zu ändern, müsste dann die gesamte Bundesverfassung mittels Volksabstimmung geändert werden, woraus, wie man aus Wien hört, wohl eher nichts werden wird.

Verfassungs-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will in der Angelegenheit erst wieder tätig werden, wenn die Studienergebnisse des Innsbrucker Instituts vorliegen.