„Vheute fragt nach“

Ärger mit „fairtiq“ Ticket-App

„Öffis“ fahren wird immer beliebter und viele setzten dabei auf das Online-Ticket per Handy-App. Genau bei einer Kontrolle hat die App bei Carolin Schuller aus Klaus nicht funktioniert und sie hätte 135 Euro zahlen sollen. Nach mehrmaligem Intervenieren bei den ÖBB wurde aus der Strafe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Euro.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Ticket für den Zug in Vorarlberg zu erwerben. Man kann die Fahrkarte an den Ticketautomaten an den Bahnhöfen kaufen oder man benützt die „fairtiq“-App. In der App wird zu Beginn der Fahrt auf Start gedrückt, am Ende der Reise auf Stopp. Die App rechnet automatisch den günstigsten Tarif aus und bucht den Betrag über die gespeicherte Zahlungsart ab.

Auf ihrer Fahrt von Götzis nach Lindau löste Carolin Schuller ihr Ticket über diese App und drückte zu Beginn der Fahrt auf Start. Auf Höhe Hohenems wurde Schuller von einer Kontrolleurin kontrolliert. Als sie ihr Ticket am Handy vorzeigen wollte, zeigte die App eine Fehlermeldung an. Die Kontrolleurin meine daraufhin, das Schuller dafür zu sorgen habe, dass die App funktioniert. Daraufhin bekam sie eine Strafe in Höhe von 135 Euro.

Ärger mit ÖBB-Ticket

Wer mit dem Bus oder dem Zug fährt braucht ein gültiges Ticket. Soweit so klar. Kompliziert wird es, wenn zwar per Handy-App ein Ticket gekauft wurde, jedoch just bei der Kontrolle die App nicht funktioniert. Wie bei Carlin Schuller aus Klaus, die 135 Euro Strafe zahlen hätte sollen und sich daraufhin an uns gewandt hat. „Vorarlberg heute“ fragt nach.

Gültiges Ticket gekauft

Schuller schreibt den ÖBB eine E-Mail und zahlt die 135 Euro nicht, denn sie kann nachweisen, dass das Ticket per App tatsächlich gekauft wurde. Von „fairtiq“ bekommt sie die Nachricht: „Ich kann ihnen bestätigen, dass ein Ticket für 8,60 Euro, gültig zwei Stunden, verrechnet wurde.“

Kurz nach der Kontrolle ging die App wieder und Schuller machte einen Screenshot des Tickets. Die ÖBB beeindruckt das aber nicht, sie schreiben in einem Mail: „Zu ihrem Anliegen teilen wir ihnen mit, dass die Fahrgeldnachforderung tariflich korrekt ausgestellt wurde. Ticktes, die nicht personalisiert sind, müssen während der Fahrt bzw. während der Ticketkontrolle vorgewiesen werden. Bei einer nachträglichen Überprüfung ist es nicht möglich, dieses Ticket eindeutig einem Reisenden zuzuordnen. Die Forderung bleibt daher aufrecht.“

Aus Strafe wurde Bearbeitungsgebühr

„Vheute fragt nach“ konfrontierte den ÖBB-Pressesprecher mit dem Fall. Vor allem mit der Frage, warum trotz dem nachträglichen Nachweis eines gültigen Tickets die Forderung aufrecht bleibt und bekam folgende Antwort: „Die App hat nach Rücksprache im fraglichen Zeitraum sehr wohl funktioniert, man könne sich den technischen Fehler nicht erklären. Da uns inzwischen weitere Unterlagen durch den ORF vorliegen, welche die Angaben von Frau Schuller bekräftigen, bieten wir ihr aus Kulanz an, die Fahrgeldnachforderung auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu reduzieren.“

Dabei hat der ORF Vorarlberg den ÖBB keine „weiteren Unterlagen“ zur Verfügung gestellt, sondern lediglich die gleichen Unterlagen, die ihnen bereits Carolin Schuller schickte.

AK-Expertin zu Problemen mit ÖBB-App

Karin Hinteregger vom Konsumenten-Schutz der Arbeiterkammer ist zu Gast im Studio. Sie spricht über Probleme für Konsumenten, die aufgrund der Digitalisierung vermehrt auftreten. Aktuell treten besonders bei der ÖBB-App Probleme auf.

Unverständnis bei Konsumentenschützerin

Aus Sicht von Karin Hinteregger vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wurde die Fahrgeldnachforderung seitens der ÖBB grundsätzlich korrekt ausgestellt, weil Schuller zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Ticket vorweisen konnte. Unverständlich ist für Hinteregger aber, dass die ÖBB trotz dem Vorlegen der Beweise für den Ticketkauf die Fahrgeldnachforderung nicht gleich ausgebucht hat. Probleme mit der „fairtiq“-App der ÖBB würden laut Hinteregger nur sehr selten vorkommen.

Wer ein Klimaticket besitzt, als eine personalisierte Fahrkarte, und dieses bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann weil man es zu Hause vergessen hat, bekommt auch eine Fahrgeldnachforderung. Dagegen kann man Einspruch erheben und wenn man das Ticket dann vorzeigt wird die Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro reduziert, erklärt Hinteregger.