Schreibtisch in einem Büro mit einem vollen Aktenordner
pfluegler photo – stock.adobe.co
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Politik

RH-Prüfrechte könnten geändert werden

Die Vorarlberger Landesverfassung könnte bald geändert werden. Dabei geht es um die Rechte des Landesrechnungshofs. Bisher werden manche Prüfrechte mit einem Vertrag festgelegt, das dürfte sich nun ändern.

Nur zum Teil ist gesetzlich festgelegt, wen oder was der Landesrechnungshof prüfen darf. Manche Prüfrechte werden mit einem Vertrag festgelegt und das dürfte sich nun ändern. Das liegt daran, dass sich der Verfassungsgerichtshof den Landesrechnungshof in der Steiermark angeschaut und festgestellt hat, dass nur vertraglich vereinbarte Prüfrechte der Verfassung widersprechen. Das trifft auch auf Vorarlberg zu.

Prüfbefugnisse per Gesetz geregelt

Ein Beispiel ist das Institut für Sozialdienste ifs, das der Landesrechnungshof vor einigen Jahren geprüft hat. Das war möglich, weil das ifs Geld vom Land bekommt und der Rechnungshof darum mit dem ifs vereinbart hat, dass er die Verwendung des Geldes prüfen darf. Solche Verträge sind aber laut Höchstgericht nicht zulässig. Laut Verfassungsgerichtshof müssen Prüfbefugnisse immer mit einem Gesetz geregelt werden – also in der Landesverfassung festgeschrieben werden.

Nach Ansicht des Verfassungsjuristen Peter Bußjäger wird Vorarlberg deswegen wohl auch die Verfassung ändern müssen. Das dürfte dem Landesrechnungshof mehr Rechte bringen.