Seit 1. Jänner 2022 ist es in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr strafbar, sterbenskranken Menschen bei ihrer Selbsttötung zu helfen. In Vorarlberg hat sich heuer eine Frau für den assistierten Suizid entschieden. Das sei für die Ärztinnen und Pfleger sehr herausfordernd gewesen, sagt Palliativmediziner Gehmacher. Es habe sich um eine chronisch kranke Patientin gehandelt, die zwischenzeitlich auch auf der Palliativstation behandelt worden sei. Sie habe das Medikament zuhause eingenommen.
Beim assistierten Suizid müssen die Menschen das tödliche Mittel selbst einnehmen oder das Rad für die Infusion selbst aufdrehen. Die wenigsten Patientinnen und Patienten wollen bewusst das Leben verkürzen, sondern sie wollen von ihrem Leid erlöst werden, so Gehmacher.
Hilfe im Krisenfall
Berichte über (mögliche) Suizide und Suizidversuche können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen.