Die Anklageschrift vor Beginn des Prozesses am Landesgericht in Innsbruck
APA/EXPA/ERICH SPIESS
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Anklage: Sechs Männer sollen Frau missbraucht haben

Sechs Männer sind in Vorarlberg wegen des sexuellen Missbrauchs einer alkoholisierten Frau angeklagt. Die sechs Verdächtigen, alle afghanische Staatsbürger, sollen sich im Februar in Bludenz an der Frau vergangen haben. Sie sitzen seit Juli in Untersuchungshaft.

Laut Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, ist nun die Anklage fertig. Die Männer seien im wesentlichen nicht geständig, berichtete Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer aus dem Akt.

Zum Inhalt gab es weiter nur spärliche Angaben. Die Anklage wegen des Delikts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person betreffe den Zeitraum zwischen 21. und 24. Februar. Das Opfer war durch Alkohol beeinträchtigt, so der Sprecher des Landesgerichts Feldkirch. Fünf der Männer sind seit 11. Juli in Untersuchungshaft, über eine weitere Person war drei Tage später die U-Haft verhängt worden.

Zum Verhältnis des Opfers zu den Tätern wollte Nußbaumer mit Verweis auf den Opferschutz keine Angaben machen. Laut dem Akt hätten sich die Verdächtigen zu den Vorwürfen nicht geständig gezeigt. In einem Fall werde bestritten, dass der Kontakt unter Ausnützung der Frau zustande kam, sagte der Gerichtssprecher. Die Anklage wurde am Montag zugestellt.

Missbrauch soll in Flüchtlingsheim stattgefunden haben

Medien, zuerst das Online-Medium „Exxpress“, hatten den Fall im Juli öffentlich gemacht. Laut Berichten verschiedener Medien ereignete sich der Missbrauch bei einem Treffen in einem Flüchtlingsheim in Bludenz. Mehrere Männer und die Frau hätten einen Heimbewohner besucht, bei dem Treffen sollen Alkohol und Drogen konsumiert worden sein. Die Frau wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo der Verdacht auf sexuellen Missbrauch festgestellt wurde.

Zu dem Vorfall hatte es zunächst keine offiziellen Angaben gegeben. Der Sachverhalt war zunächst so unklar, dass man im Februar nicht mit gesicherten Fakten an die Öffentlichkeit habe gehen können, hatte sich die Polizei im Juli nach der Verhaftung der Verdächtigen gerechtfertigt. Die Ermittlungen förderten dann neue Fakten zutage, die zur Festnahme der Verdächtigen führten.