Snus
Getty Images/iStockphoto
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Chronik

Snus wird für Unter-18-Jährige verboten

Snus wird künftig erst ab 18 Jahren erlaubt sein. Die Vorarlberger Landesregierung hat dazu eine Regierungsvorlage zur Ergänzung der Genuss- und Suchtmittelbestimmungen im Kinder- und Jugendgesetz beschlossen. Die tabakfreien Nikotinbeutelchen bergen laut Experten eine hohe Suchtgefahr.

„Es geht uns dabei um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den gesundheitlichen Gefahren solcher Mittel und Substanzen sowie deren Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung. Bei der Anwendung des Gesetzes setzen wir in erster Linie auf Beratung und Information der betroffenen Jugendlichen und erst im Wiederholungsfall, wenn es unvermeidlich ist, auf Bestrafung“, sagt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP).

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das bestehende Abgabe- und Konsumationsverbot von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie alkoholischen Getränken ausgedehnt wird auf „sonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen“.

Das umfasst jedenfalls nikotinhaltige Erzeugnisse und insbesondere auch tabakfreie Nikotinbeutel (Snus), die aufgrund ihres hohen Nikotingehaltes ein Suchtpotential aufweisen und über eine stimulierende Wirkung verfügen, sowie sonstige Mittel, z.B. auf synthetischer Basis, mit den beschriebenen Eigenschaften bzw. Wirkungen.

Nikotinpflaster, Kaffee und Schwarztee ausgenommen

Die Bestimmungen gelten aber nicht für Nikotinersatzprodukte nach dem Arzneimittelgesetz (Nikotinpflaster, Nikotinkaugummi, Nikotininhalator, Nikotinlutschtablette und Nikotinspray) oder für Medikamente, die Kindern und Jugendlichen aufgrund einer ärztlichen Anordnung verschrieben werden. Ebenso nicht vom Abgabe- und Konsumationsverbot erfasst sind grundsätzlich harmlose Lebensmittel wie beispielsweise Kaffee, Schwarztee oder stark zuckerhaltige Limonade – auch wenn diese zumindest theoretisch geeignet sind, physische Erregungszustände oder Abhängigkeiten hervorzurufen.

Snus
Marko Hannula – stock.adobe.com

Snus liegt bei Jugendlichen hoch im Trend

Snus liegt – vor allem bei Jugendlichen – in Vorarlberg weiterhin hoch im Trend. Möglich gemacht wird das dadurch, dass die Nikotin-Beutelchen auffallend sorglos an Minderjährige verkauft werden. Dabei sind sie gefährlicher, als sie beworben werden: Sie bergen nicht nur erhöhtes Suchtpotenzial, sondern auch Gefahr für die Gesundheit.

Wie leicht Minderjährige an Alkohol oder Nikotin kommen, wird bei Testkäufen ermittelt. Das sogenannte „Mystery Shopping“ zeigte, dass Minderjährige – neben Alkohol und Zigaretten – insbesondere relativ einfach an Snus kommen. Andreas Prenn, Leiter der Supro-Werkstatt für Suchtprophylaxe, nennt dafür zwei Gründe: „Einerseits ist es eine Frage der Sensibilisierung, andererseits haben wir in der Gesetzgebung ein massives Problem.“

Snus als „rauchfreie Alternative“

Snus gilt weithin als rauchfreie Alternative des Tabakkonsums. Beim originalen Snus (Oraltabak), der ursprünglich aus Skandinavien stammen, handelt es sich um kleine Säckchen, die mit Tabak, Wasser, Salz – und je nach Geschmacksrichtung – mit Aromastoffen gefüllt sind.

Diese Pölsterchen werden zwischen Zähne und Lippe geschoben, wodurch das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Dabei kann ein Päckchen – je nach Dosierung – so viel Nikotin wie mehrere Zigaretten enthalten. Es handelt sich um kleine „Nikotin-Bomben“, denn tendenziell wird vom Körper – im Gegensatz zum Rauchen – eine größere Menge des Nervengifts direkt aufgenommen.

Dadurch birgt Snus großes Suchtpotenzial: Der starke Kick für die Nerven fördert besonders bei Jugendlichen die Aktivierung des Suchtgedächtnisses. Prenn warnt daher: Wenn Jugendliche Snus konsumieren, sei die Gefahr groß, dass sie nicht mehr damit aufhören könnten.