Rohbau eines Wohnhauses
ORF/Rohrhofer
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Politik

Wohnbauförderung: Mehr Geld, einfachere Richtlinien

Um jungen Menschen ein Eigenheim zu ermöglichen, gibt es im nächsten Jahr mehr Wohnbauförderung. Insgesamt stehen 86 Millionen Euro dafür zur Verfügung, teilte das Land mit. Um leichter an das Geld zu kommen, wurden auch die Richtlinien für die Hilfen vereinfacht. Und auch wer einen Kredit für ein Eigenheim braucht, soll laut den Landesplänen unterstützt werden.

Das Land will denjenigen helfen, die die Kreditraten zahlen können, aber die von den Banken geforderten Eigenmittel nicht haben. Für einen Kredit braucht man nämlich 20 Prozent der Darlehenssumme als Eigenmittel. Gewährt werden soll ein Darlehen des Landes in Höhe von 25.000 Euro für dieses Eigenkapital – mit 20 Jahren Laufzeit.

Das Land will für die 25.000 Euro keine Kreditzinsen verlangen und lässt sich auch nicht ins Grundbuch schreiben. Man hoffe, dass sich mit dieser Förderung mehr Menschen als zuletzt ein Eigenheim leisten könnten, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Diesen Landeskredit soll es nur für jene geben, die das Haus oder die Wohnung für den Eigenbedarf bauen oder kaufen. Die Banken sollten diesen Maximalbetrag von 25.000 Euro dann als Eigenmittel bei der Kreditvergabe anrechnen, so Wallner.

FMA winkt bereits ab

Allerdings hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Nachfrage am Dienstagnachmittag bereits abgewunken. Weil das Geld ja auch geliehen sei, könne man es nicht zu den Eigenmitteln rechnen. Die FMA war es, die die Richtlinie über die 20 Prozent Eigenkapital erlassen hatte.

155 Mio. Euro für die Wohnbauförderung

Das „Eigenmittelersatz-Darlehen“ ist Teil der überarbeiteten Wohnbauförderung, wie Landeshauptmann Markus Wallner und Wohnbaulandesrat Marco Tittler (ebenfalls ÖVP) bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung am Dienstag bekanntgaben. Man habe ein Wohnpaket geschnürt, dass insbesondere jungen Familien die Schaffung des ersten Eigentums erleichtern solle, betonte Wallner. Die Richtlinien seien stark vereinfacht worden.

Unter dem Titel Wohnbauförderung sind für 2023 insgesamt 155 Mio. Euro im Landesbudget veranschlagt. Neben der Vereinfachung der Fördersysteme im Neubau habe man speziell auf die Steuerungsfunktion für ökologisches Bauen geachtet. Anders als in der Vergangenheit gelten die von der Landesregierung am Dienstag einstimmig beschlossenen Richtlinien nur für ein Jahr anstatt wie üblich für zwei Jahre. „Wegen der momentan unsicheren Marktentwicklung – insbesondere aufgrund von steigenden Energiekosten und Inflation – sind wir vorsichtig und wollen auch flexibler bleiben“, sagte Wallner.

Wohnbauförderung wird attraktiver

Vereinfachte Richtlinien, Förderung umweltfreundlicher Technik und Materialien und zudem ein null Prozent-Zinsdarlehen zur Erhöhung der Eigenmittel – für Menschen die sich ihr erstes Eigenheim aufgrund der strengen Kreditrichtlinien nur schwer leisten können.

Pauschalkredite statt Basisförderung pro Quadratmeter

Im Neubau – für 2023 sind Ausgaben in Höhe von ca. 86,4 Mio. Euro vorgesehen – wird die Basisförderung pro Quadratmeter durch Pauschalkredite ersetzt. Im privaten Wohnbau werden zwischen 40.000 und 100.000 Euro pro Wohneinheit je nach Objektart gewährt.

In einem Beispiel skizziert könnten zwei Erwachsene mit einem Netto-Haushaltseinkommen von 4.760 Euro für eine 78 Quadratmeter große Wohnung bis zu 125.000 Euro an Wohnbauförderung erhalten.

Bei einer Familie mit zwei Kindern wären es bei demselben Haushaltseinkommen für ein Doppel- bzw. Reihenhaus mit 128 Quadratmeter Wohnnutzfläche bis zu 135.000 Euro.

Wohnbauförderung: Zinssätze „sehr attraktiv“

Die angebotenen Zinssätze bezeichnete der Landeshauptmann als „sehr attraktiv“. So kann der Wohnbauförderungsnehmer etwa zwischen einem Zinssatz von 0,25 Prozent (für die ersten fünf Jahre) oder einem Fixzinssatz von 1,25 Prozent für 35 Jahre entscheiden. Nicht mehr gefördert werden Gasheizungen.

Wie Tittler ausführte, wurden im öffentlichen Wohnbau die Baukosten-Obergrenzen nach oben geschraubt, Obergrenzen bestehen aber weiterhin. „Wir wollen mit den Gemeinden in den Dialog treten, wie öffentlicher Wohnbau wieder angekurbelt werden kann“, sagte der Landesrat. In der Wohnhaussanierung sollen 2023 27 Mio. Euro an Förderung ausgeschüttet werden.

Aufstockung der Wohnbauhilfe

Wallner und Tittler unterstrichen außerdem die Aufstockung der Wohnbeihilfe um zehn Millionen auf 39 Millionen Euro. In der Wohnbeihilferichtlinie für 2023 wurde die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwands erhöht. Die Wohnbeihilferichtlinie war vor wenigen Monaten angepasst worden, zur erneuten Änderung sagte Tittler: „Wir haben versucht, auf die Entwicklungen der vergangenen Monate zu reagieren.“

NEOS mit Fünf-Punkte-Antrag

Auch NEOS Vorarlberg hat einen Antrag zum Thema leistbares Wohnen eingebracht. Mit dem fünf-Punkte-Antrag für mehr leistbaren Wohnraum solle es sowohl am Mietmarkt als auch bei der Schaffung von Eigentum Entlastung geben. „Junge Menschen brauchen wieder eine realistische Perspektive darauf, sich ein Eigenheim leisten zu können“, so NEOS-Wohnbausprecher Garry Thür.

Der NEOS-Antrag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Finanzierungskosten für die Schaffung von Eigentum wieder von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem soll die Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Wohnungskauf zur Eigennutzung entfallen, so die Forderung. Thür kritisiert außerdem, dass zu wenig gemeinnützige Wohnungen gebaut würden. „4.000 neue Wohnungen bis 2024 hat sich die Landesregierung vorgenommen. Davon sind wir meilenweit entfernt“.