Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
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Chronik

Nur wenig Anzeigen wegen sexueller Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in Vorarlberg nur sehr selten angezeigt. Elf Vorarlbergerinnen wandten sich deshalb in den vergangenen beiden Jahren an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Dunkelziffer dürfte aber weit höher sein, sagt Leiterin Katharina Raffl.

Gesetzlich ist in Österreich völlig klar: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass wiederholte Vorfälle entsprechend bestraft werden. Der Belästiger kann im schlimmsten Fall seinen Arbeitsplatz verlieren.

Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck
Betroffene können sich an Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck wenden, das Regionalbüro ist auch für Vorarlberg zuständig.
Tel. 0512/343 032
Email: ibk.gaw@bka.gv.at

Aus Vorarlberg gingen in den letzten beiden Jahren lediglich elf Anzeigen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck ein. Die Dunkelziffer sei aber deutlich höher, meint Raffl. Viele Frauen hätten Angst vor den Folgen einer Beschwerde. Vor allem im ländlichen Bereich sei die Angst vor Folgen bei einer Beschwerde besonders groß. Die Angst vor Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder gesellschaftlicher Ächtung wegen einer Beschwerde lässt sich nur langsam ändern, da die Betroffenen befürchten, dass ihre Beschwerde „die Runde macht“.

Nicht nur körperliche Übergriffe sind rechtlich bekämpfbar

Die Sorge um den Arbeitsplatz, vor allem bei angespannter wirtschaftlicher Lage, und das dadurch verstärkte Machtgefälle schrecke Betroffene ab, sich zu wehren. Betroffene glauben oft, dass rechtlich bekämpfbare sexuelle Belästigung nur dann vorliegt, wenn es sich um körperliche Übergriffe handelt. Das ist aber nicht so, auch sexistische Sprüche, anzügliche Kommentare oder pornografische Poster können sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz sein, informiert die Gleichbehandlungsanwaltschaft.