Geldscheine werden übergeben
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
Soziales

Pflegebonus gleicht einer „Mogelpackung“

Mit dem Dezembergehalt wird auch der Pflegebonus ausbezahlt: 2.000 Euro brutto sollen auf dem Konto der Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich landen. Die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft spricht allerdings von einer Mogelpackung – außerdem würden viele überhaupt kein Geld bekommen.

Thomas Steurer, Vorsitzender der GÖD Gesundheitsgewerkschaft kritisiert, dass viele Mitarbeitende im Gesundheitsbereich gar keinen Bonus bekommen, wie zum Beispiel Hebammen, 24-Stunden-Pflegekräfte, Heimhilfen, das Personal der medizinisch-technischen Dienste, Physio- und Ergotherapeuten. Es könne nicht sein, dass innerhalb eines Systems zwischen dem Personal, das Hand in Hand arbeite, dermaßen unterschieden wird und den Beschäftigten Zahlungen vorgegaukelt werden, die schlussendlich gar nicht ausbezahlt werden, sagt Steurer.

Als Beispiel führt Steurer folgendes an: „Im OP-Bereich befinden sich Mitarbeiterinnen, die früher eine Pflegeassistenten-Ausbildung gemacht haben, sie bekommen den Bonus. Jüngere Mitarbeiterinnen haben eine OP-Assistenten-Ausbildung gemacht und bekommen den Bonus nicht. Beide führen aber dieselbe Tätigkeit aus. Der Unterschied liegt nur in der Bezeichnung“, erklärt Steurer. Die Pflegeassistenten würden zur Pflege gerechnet und die OP-Assistenten zum medizin-technischen Personal, und die sind vom Bonus ausgeschlossen.

Steurer: Bund holt sich die Hälfte zurück

Bei 2.000 Euro brutto minus Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, wird für viele Menschen, die seit Jahren unter schwierigen Bedingungen arbeiten, nicht einmal die Hälfte davon herauskommen“, kritisiert Steurer weiter. Der Bund hole sich damit von den 2.000 Euro mehr als 1.000 Euro wieder zurück. Er fordert das Land auf, sich beim Bund für die Überarbeitung des Pflegebonus stark zu machen. Kritisiert wird von Steurer auch, dass das Land den Bonus nicht aufgestockt hat, so wie es andere Bundesländer getan hätten.

Bund stellt insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung

Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund insgesamt 570 Millionen Euro zur Verbesserung der Bezahlung von Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung, heißt es aus dem Ministerium. Die Verteilung der Mittel erfolge durch Länder, die gemeinsam mit Sozialpartner daran arbeiten, die Auszahlungen noch im Dezember sicherzustellen. Die Sozialreferenten der Länder haben sich für ein einheitliches Vorgehen ausgesprochen. Für das Jahr 2022 wurde ein Sockelbetrag von 2.000 Euro vereinbart.

Zuschuss wird als Gehaltsbestandteil gesehen

Der Zuschuss des Bundes ist bewusst als Gehaltsbestandteil gestaltet und auch so zu versteuern (Abzug von Dienstgeber-Abgaben, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Er wird damit pensionswirksam und soll auch im Jahr 2023 wie ein regulärer Gehaltsbestandteil ausbezahlt werden. Ziel ist es, die Gehälter der Mitarbeiter in Pflege und Betreuung dauerhaft zu erhöhen. Etwa 150.000 Personen profitieren vom Gehaltszuschuss. Selbstverständlich können die Länder den Gehaltszuschuss des Bundes durch eigene Landesmittel aufstocken. Etwaige Zuzahlungen der Länder können im Sinne der Anti-Teuerungsmaßnahmen steuerfrei erfolgen.