Im Zuge der Errichtung des neuen Autobahnanschlusses Dornbirn-Süd wurde auch ein neuer Radweg entlang der Schweizer Straße geplant. Ein Grundstücksbesitzer, ein inzwischen in Liechtenstein sesshafter Unternehmer, wollte den Grund aber nicht hergeben, weil er kein Geld, sondern ein Ersatzgrundstück dafür haben wollte. Ein solches hätten auch viele Landwirte an diesem Abschnitt erhalten.
Laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts durfte der Grundstückseigentümer enteignet werden. Die Verbücherung der enteigneten Fläche wurde Anfang Oktober durchgeführt, der Grundstückseigentümer wurde dafür finanziell entschädigt. Enteignung bedeutet nicht, dass der Besitzer sein Grundstück ohne Gegenleistung verliert. Ihm wird ein festgeschriebener Preis überwiesen. Durch diese Enteignung wurde das Land Eigentümer des Grundes.
Asphaltiert wird im Frühling
Bis zur Verkehrsfreigabe am 12. Dezember wird noch eine Feinplanie aufgebracht, sodass auch über den Winter Radfahren möglich ist. Die noch ausstehende Asphaltierung soll witterungsbedingt im Frühjahr 2023 erfolgen.