Leere Wohnung
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Zweitwohnsitzabgabe: Keine Pflicht für Gemeinden

Die Vorarlberger ÖVP hat vorgeschlagen, die Zweitwohnsitzabgabe auf alle Gemeinden auszuweiten. Diese Abgabe soll künftig von allen Städten und Gemeinden eingefordert werden – muss aber nicht.

Leere Wohnungen brauchen einen Wasseranschluss, einen Stromanschluss, eine Straßenanbindung und Parkplätze. Stehen sie leer, fehlen der Gemeinde aber Einnahmen, um diese Infrastruktur zu bezahlen. Tourismusgemeinden können deshalb eine Zweitwohnsitzabgabe einheben. Dieses Modell soll jetzt nach dem Willen der ÖVP auf alle Städte und Gemeinden im Land ausgeweitet werden. Mit dem Vorschlag kommen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler (beide ÖVP) einer Forderung des Landtags nach.

Beispiel Lochau: Problem Investorenwohnungen

Die Abgabe soll vor allem den Bodenseegemeinden helfen. Ein Beispiel ist Lochau: In Wohnhäusern wie am Kaiserstrand haben sich zahlreiche Investoren teure Ferienwohnungen geleistet. Den Großteil des Jahres über hält sich dort niemand auf.

Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, dass die Gemeinde zukünftig zehn bis zwanzig Euro pro Jahr und Quadratmeter als Abgabe verlangen darf – aber nicht muss. Das gilt für Wohnungen, die mindestens das halbe Jahr leer stehen. Mit einigen Ausnahmen, zum Beispiel für Pflegekräfte, die nicht immer da sind.