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Klage gegen Fortpflanzungsklinik erneut abgewiesen

Ein seit Jahren andauernder Zivilprozess rund um eine Fortpflanzungsklinik in Bregenz ist nun in erster Instanz vorläufig erneut zu einem Ergebnis gekommen. Die Klage einer Frau aus dem Schweizer Kanton Thurgau, die der Klinik unter anderem die Verwechslung von Eizellen vorwirft, wurde wieder abgewiesen. Das neue Urteil ist nicht rechtskräftig.

2016 ließen sich die Thurgauerin und ihr Mann von der Bregenzer Klinik für In-vitro-Fertilisation (IVF) beraten und behandeln. Nach mehreren Fehlversuchen erhob die Patientin Vorwürfe zu angeblichen Schlampereien in der Dokumentation der Klinik, Verwechslungen und anderen angeblichen Ungereimtheiten. Einer Fremden seien ihre Eizellen eingepflanzt worden, lautete ein Vorwurf. Zudem gebe es noch gefrorene „Reserve-Eizellen“ von ihr. Deren Herausgabe wurde verlangt.

Klage bereits 2020 abgewiesen

Ein langwieriger Prozess begann und endete im Mai 2020 nach mehreren Prozesstagen mit einer Abweisung der Klage. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass keine Fehler vorlagen und wies eine Schmerzengeldzahlung in der Höhe von 10.000 Euro, welche für das psychische Ungemach erhoben worden war, ab. Doch die Klägerin ging in Berufung. Das Oberlandesgericht als zweite Instanz wies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Beweisaufnahme nach Feldkirch zurück. Weitere Gutachten wurden eingeholt.

„Die zusätzlichen Gutachten eines Reproduktionsmediziners sowie eines IT-Spezialisten haben neuerlich bestätigt, dass sowohl die medizinische Behandlung als auch deren Dokumentation korrekt waren. Für das Gericht steht erneut fest, dass die IVF-Behandlungen richtig ausgeführt wurden“, so Dieter Bitschnau, Mediensprecher der Klinik. Ob die Entscheidung neuerlich in die zweite Instanz getragen wird, ist noch offen.