Die 50-Jährige arbeitete in einem Vorarlberger Familienbetrieb und war zwischen 2014 und 2021 unter anderem für die Überweisung von Lieferantengeldern zuständig. Doch zusätzlich zu den gerechtfertigten Forderungen überwies sie sich selbst insgesamt 870.000 Euro. Dabei ging die Frau, die keine gelernte Buchhalterin ist, äußerst geschickt vor. Selbst die Ermittler hatten Mühe, die Geldflüsse nachzuvollziehen.
Vom Geld nichts mehr übrig
Einen Teil des Geldes verwendete die Angestellte nachweislich für den Kauf von Kleidung, Rubbellosen, Urlauben, Konzertkarten. Zudem lud sie Freunde und Bekannte ein. Vom Geld übrig sein soll nichts, für den Fehlbestand von 320.000 Euro gibt es allerdings keinen Hinweis, wohin das Geld geflossen sein könnte. Eine Schadenswiedergutmachung hat bis heute nicht stattgefunden. „Nicht einmal hundert Euro pro Monat“, bemängelte die vorsitzende Richterin Magdalena Rafolt.
Dreieinhalb Jahre Haft – nicht rechtskräftig
Das Gericht hielt eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft für schuld- und tatangemessen. Zudem wurde die Angeklagte zur Schadenswiedergutmachung verpflichtet und ein Verfall in der Höhe der Schadenssumme ausgesprochen. Als strafmildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis der Frau aus. Als erschwerend wurden die fehlende Schadenswiedergutmachung, der lange Tatzeitraum, der hohe Schaden und die zahlreichen Tatwiederholungen beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.