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Mathis Fotografie/Archiv
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Gericht

Elf Jahre Haft für Drogendealer

Ein 52-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Drogenhandels zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts soll er als Vermittler Kontakte geknüpft haben, internationale Ermittler wie das FBI hatten sein Handy abgehört. Der Angeklagte selbst spricht von einem Missverständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann aus Montenegro soll laut Anklage in seiner Rolle als Vermittler im Hintergrund Kontakte hergestellt und so beim Verkauf von großen Mengen Suchtgift die Fäden gesponnen haben. Demnach soll der 52-Jährige von November 2020 bis Jänner 2021 an der Vermittlung von 28 Kilo Kokain, 14 Kilo Amphetaminen, 60 Kilo Marihuana und einem Kilo Haschisch beteiligt gewesen sein.

Provisionen von bis zu 1.000 Euro

Auch wenn er nicht unmittelbar selbst als Käufer und Verkäufer tätig war, organisierte er laut Anklage das Suchtgiftgeschäft im Hintergrund: Er kundschaftete aus, bot Drogen an und vermittelte Geschäfte. Wenn ein Geschäft zustande kam, erhielt er eine Provision. Bei Cannabis soll er einen Beitrag in Höhe von hundert Euro pro Kilogramm erhalten haben, bei Kokain einen Beitrag von bis zu 1.000 Euro. Vor Gericht wurde zugunsten des Angeklagten von einem Beitrag von hundert Euro pro Kilogramm ausgegangen, unabhängig vom Suchtgift.

Internationale Fahnder an Ermittlungen beteiligt

An den polizeilichen Ermittlungen waren internationale Fahnder beteiligt, darunter das FBI. Sie verfolgten vor der Festnahme des Mannes seine Gespräche und Nachrichten, indem sie sein Handy abhörten. Der mehrfach vorbestrafte Mann, der bereits in Deutschland zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hatte sich bei seinen Geschäften auf sein verschlüsseltes Kryptohandy verlassen, das aber offenbar weniger abhörsicher war, als er angenommen hatte.

Angeklagter spricht von Missverständnis

Der Mann sprach vor Gericht von einem Missverständnis. Er habe ein gebrauchtes Handy gekauft, das immer wieder seltsame Meldungen angezeigt habe. Mit Drogen habe er noch nie zu tun gehabt, eine Anklage könne er sich dementsprechend nicht erklären. Bei ihm wurden weder Geld noch Drogen gefunden.

Bei der Strafbemessung wirkte sich erschwerend aus, dass der Mann im Rahmen einer kriminellen Vereinigung tätig war. Zudem handelte es sich um enorme Mengen an Suchtgift, bei deren Vermittlung er beteiligt war. Auch die Vorstrafen und die Tatwiederholung kamen erschwerend hinzu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.