160 km/h am Ring: Zwei Jahre Haft für Raser – Im Bild: der Angeklagte vor Gericht
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Chronik

160 km/h am Ring: Zwei Jahre Haft für Vorarlberger

Am Freitag ist in Wien ein Raser aus Vorarlberg zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, acht Monate davon unbedingt. Er soll in der Nacht auf den 4. September mit 160 km/h über den Ring gerast sein. Seine Beifahrerin wurde am Ende schwer verletzt.

Der 21-jährige Bregenzer war mit einem ausgeborgten Auto mit bis zu 160 km/h die Ringstraße entlanggerast, nachdem ihn eine Zivilstreife der Polizei zum Anhalten aufgefordert hatte. Er ignorierte an insgesamt vier Kreuzungen das Rotlicht und brachte neben seiner Beifahrerin etliche Passantinnen und Passanten in Gefahr. Führerschein besaß er keinen. „Man kann von Glück sagen, dass Sie nicht mehrere Fußgänger erwischt haben“, meinte Richterin Marion Hohenecker in der Urteilsbegründung.

Beifahrerin schwer verletzt

Im Bereich der Urania verlor der junge Mann schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte gegen einen Lichtmasten, der aufgrund der Heftigkeit der Kollision abknickte. Während die Beifahrerin schwer verletzt wurde – sie trug mehrere Rippenbrüche, eine Fraktur des linken Handgelenks, Prellungen und Hämatome am ganzen Körper und eine Beschädigung der Leber davon – blieb der Fahrer unverletzt.

Ein Fluchtversuch des 21-Jährigen, der unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss stand, scheiterte, Polizeibeamte zogen ihn aus einem Gebüsch hervor, wo er sich zu verstecken versucht hatte. Vor einem Schöffensenat legte der Angeklagte nun ein umfassendes Geständnis ab. Er schilderte, wie er an jenem Abend mit einer Bekannten zuerst am Cobenzl war und die Aussicht auf Wien genoss. Dann ging es zurück in die Wohnung eines Freundes, wo gefeiert und „vorgeglüht“ wurde, ehe man eine Diskothek in der Innenstadt aufsuchte.

Drogen konsumiert

Dort habe er Drogen konsumiert und weiter Alkohol zu sich genommen, ehe die Stimmung kippte. Seinen Angaben zufolge wollte er seine Bekannte heimbringen, doch beim Ausparken legte er einen Kavaliersstart hin und machte damit in unmittelbarer Nähe befindliche Polizisten auf sich aufmerksam, die sich in einem Zivilfahrzeug auf Streife befanden und ihn zum Anhalten aufforderten.

„Da bin ich leider in Panik geraten und habe die falsche Entscheidung getroffen und habe das Auto beschleunigt. Ich bin in Angst geraten, weil ich Drogen- und Alkoholeinfluss hatte“, gab der 21-Jährige zu Protokoll. Er drückte dabei derart heftig aufs Gaspedal, dass ihn die Polizisten, die ihn verfolgten, zwischenzeitlich aus den Augen verloren.

Verteidiger: Mandant zu Therapie bereit

Sein Verteidiger betonte, sein Mandant sei zu einer stationären Therapie bereit, um von seiner Suchtmittelabhängigkeit loszukommen. Der 21-Jährige wolle seinem Leben eine neue Orientierung geben. Der bisher unbescholtene junge Mann – von Beruf Einzelhandelskaufmann – befindet sich seit dem Unfall und damit immerhin seit mehr als zwei Monaten in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt.

Grund dafür war, dass die Beifahrerin unmittelbar nach dem Crash gegen den Lichtmasten angegeben hatte, der 21-Jährige habe während der rasanten Fahrt mit Tränen in den Augen „Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr“ gesagt. „Ich verspürte schreckliche Angst und mir war klar, dass das nicht gut ausgehen wird“, diktierte die junge Frau als Zeugin unter Wahrheitspflicht der Polizei, wobei sie hinzufügte, der 21-Jährige habe sie offenbar „mit in den Tod reißen“ wollen. Ihrer gerichtlichen Ladung kam sie nicht nach, weshalb ihre bisherigen Angaben mit Zustimmung des Verteidigers und der Staatsanwältin verlesen wurden.