Mit dem Grooming-Gesetz können Sexualstraftäter, die Unmündige kontaktieren, um beispielsweise an Nacktfotos zu kommen oder Kinder zu treffen, bereits im Vorfeld belangt werden. Vor der Einführung des Gesetzes war dies erst nach einem erfolgten Übergriff möglich, erklärt Harald Longhi, Polizei-Experte für Cyberkriminalität.
Als Grooming (zu Deutsch sinngemäß „Anbahnung“) wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.
Opfer werden immer jünger
In den zehn Jahren, seit es das Gesetz gibt, sei es in Vorarlberg zu knapp 80 Anzeigen gekommen. Dabei sei besonders auffallend, dass die Opfer immer jünger werden. Das könne darauf zurückgeführt werden, dass Kinder und Jugendliche immer früher in sozialen Netzwerken aktiv seien, sagt Longhi.
In den meisten Fällen kämen die Kinder mit ihren Eltern zur Polizei, um Vorfälle zu melden, beschreibt Longhi. Doch auch Lehrerinnen und Lehrer oder andere Vertrauenspersonen würden dabei eine wichtige Rolle spielen.