Photovoltaikanlage
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Energie

Energiegemeinschaft: Den Nachbarn Strom verkaufen

Seit gut einem Jahr haben Privathaushalte, Kleinunternehmen und Gemeinden die Möglichkeit, sich zu Energiegemeinschaften zusammenzuschließen. Wer eine Photovoltaikanlage hat, kann den Strom zum Beispiel an seine Nachbarn verkaufen. Allerdings gibt es bisher in Vorarlberg nur einige wenige solcher Pilotprojekte.

Viele Hausbesitzer interessieren sich derzeit für eine Photovoltaikanlage oder haben bereits eine auf ihr Dach gebaut. Da wäre es für so manche Nachbarn praktisch, wenn sie nicht in eine eigene Anlage investieren müssten, um „sauberen“ Strom zu bekommen, sondern diesen vom Nachbargrundstück geliefert bekämen. Dabei muss es allerdings nicht immer ein Privathaushalt sein, der den Strom zur Verfügung stellt bzw. verkauft, sondern auch eine Gemeinde kann das tun, wenn sie zum Beispiel Photovoltaikflächen auf ihren Gebäuden hat.

Reihe von finanziellen Anreizen

Mit diesen Modellen könnte der Ausbau der Erneuerbaren Energie beschleunigt und die erzeugte Energie wirkungsvoll eingesetzt werden, sagt Verena Engstler vom Energieinstitut. Deshalb werden finanzielle Anreize gesetzt: Wer zu einer Energiegemeinschaft (EG) gehört, muss keinen Förderbeitrag zahlen. Er wird von Abgaben befreit und zahlt weniger Netzgebühr, sagt Engstler.

Es gebe aber auch einen ganz aktuellen sozialen Vorteil in der derzeitigen Energiekrise – zumindest dann, wenn man sich in einer Energiegemeinschaft mit der eigenen Gemeinde befindet. Dann könne die Gemeinde, die Photovoltaikflächen hat, einkommensschwache Haushalte unterstützen, indem sie den günstigeren Tarif zur Verfügung stellt und über längere Zeit hinweg einen garantierten Strompreis anbietet.

Rechtliche Stolpersteine

Die Nachfrage nach diesen Energiegemeinschaften ist derzeit aber sehr gering, es gibt erst eine Handvoll von Pilotprojekten in Vorarlberg. Ein Grund dafür ist laut Engstler, dass die gesetzlichen Grundlagen für Energiegemeinschaften noch jung und nicht ganz einfach sind. Engstler: „Es sind einfach noch ein paar Stolpersteine, die man gerade versucht, zu beseitigen. Da geht es um rechtliche und technische Aspekte – die will man mit diesen Pilotprojekten aus dem Weg räumen.“

Der wichtigste Grund liegt aber bei den ungewöhnlichen Energiepreisen derzeit. Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage seinen Strom an die Ökostromstelle OeMAG verkauft, bekommt dafür derzeit 50 Cent pro Kilowattstunde. In den vergangenen Jahren waren es zwei, drei oder sieben Cent. Also verkauft der Betreiber oder die Betreiberin einer Photovoltaikanlage den Strom wohl eher an die OeMAG als in die Nachbarschaft, wo vermutlich nicht einmal die Hälfte bezahlt würde.

Energie kann zeitlich besser eingesetzt werden

Es gibt aber trotzdem einen Grund, warum es aus Sicht der Experten und Expertinnen sinnvoll ist, jetzt eine Energiegemeinschaft zu bilden: In Energiegemeinschaften wird nicht nur sauberer Strom produziert, die Energie kann zum Teil zeitlich viel besser eingesetzt werden.

Ein Beispiel: Eine Schule mit Photovoltaik produziert vor allem im Sommer Strom. Also dann, wenn die Schule geschlossen und der Bedarf gleich Null ist. Wenn die Schule mit Haushalten eine Energiegemeinschaft bildet, kann der Strom im Sommer in die Haushalte geliefert werden – und die Anlage rentiert sich.