Wie in den Jahren zuvor, kann der Heizkostenzuschuss im jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden, teilten Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die Gemeinden erhalten die Auslagen vom Land rückvergütet.
Die Anhebung des Zuschusses bedeutet eine Erhöhung um 22 Prozent. Für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, wird der Sockelbetrag um 30 Euro auf 180 Euro erhöht, also um 20 Prozent. Dadurch können sie bei Nachweis von erhöhten Heizkosten ebenfalls den Zuschuss bis maximal Euro 330 erhalten – die Einzelfallprüfung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften.
Rund 5.000 Haushalte mehr
Durch die gleichzeitige Erhöhung der Einkommensgrenzen wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Die Landesregierung rechnet damit, dass dadurch im kommenden Winter rund 17.000 Haushalte unterstützt werden können, rund 5.000 mehr als in den vergangenen Jahren.
„Diese Verbesserung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Anti-Teuerungspakets. Haushalte mit geringem Einkommen stehen durch die hohen Energiepreise und den nahenden Winter unter enormem Druck, umso wichtiger ist es, sie spürbar zu entlasten“, so Wallner (ÖVP).