Nach Ansicht des Gerichts hatte der 45-Jährige über mehrere Jahre hinweg insgesamt drei Kinder schwer sexuell missbraucht. Die Opfer waren sein eigener Neffe und zwei Jungen aus dem Bekanntenkreis des Täters.
Der Mann aus dem Vorarlberger Oberland ist bereits für einen Teil der Taten verurteilt worden, am Montag kamen nun weitere zwei Jahre hinzu, so dass der Mann insgesamt achteinhalb Jahre in Haft muss. Der Angeklagte hat die Taten gestanden und das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Erstes Urteil lautete sechseinhalb Jahre
Im November 2021 war der Mann schuldig erkannt worden, sich an zwei Buben unter 14 Jahren sexuell vergangen zu haben, bei einem der Kinder blieb die Tat beim Versuch. Am Montag wurde nun der Missbrauch am eigenen Neffen des Täters verhandelt. Der Fall wurde gesondert beurteilt, weil zuerst noch ein Gutachten über die psychischen Folgen für das Kind eingeholt werden musste. Dieses ergab nun, dass der Bub durch die Übergriffe schwer traumatisiert wurde, was rechtlich einer schweren Körperverletzung gleichzustellen ist. Während der Verhandlung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, wie es bei schweren Sexualstrafdelikten üblich ist.
Täter fertigte auch Videos an
Weil der Mann manche der Handlungen an dem schlafenden Kind gesetzt hatte, wurde er auch wegen Missbrauchs eines Wehrlosen schuldig gesprochen. Zudem hatte er Videos von den Übergriffen angefertigt. Somit kamen laut Feststellung des Gerichts vom Mittwoch zu den sechseinhalb Jahren, die bereits rechtskräftig sind, noch zwei zusätzliche Jahre dazu. Seinem Neffen muss der Angeklagte außerdem 9.000 Euro an Teilschmerzengeld bezahlen.
Strafmaß sei als Gesamtpaket zu sehen
Der Richter erwähnte in der Urteilsbegründung mehrmals, dass ein Missbrauch an einem Kind nicht „nur“ eine Strafe von zwei Jahren rechtfertige. Man müsse die Strafen als Gesamtpaket sehen, zusammen mit der bereits erfolgten Verurteilung im November. Als mildernde Umstände wertete das Gericht das Geständnis und die vorherige Unbescholtenheit des Täters.
Sexueller Missbrauch: Zusätzliche Haftstrafe
Ein 45-jähriger Mann aus dem Vorarlberger Oberland wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer weiteren Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der Mann war bereits zuvor für einen Teil der Strafen verurteilt worden, nun kamen weitere zwei Jahre Haft dazu. Der Mann hatte die Taten gestanden.
Erste Tat bereits 2008
Sein Mandant habe eine pädophile Neigung, so der Verteidiger des Mannes. Angefangen habe dies bereits im Alter von 18 Jahren. Damals habe sein Mandant begonnen, sich für Kinderpornographie zu interessieren. Im Jahr 2008 habe er dann erstmals einen der Buben sexuell missbraucht.
Richter empfiehlt Therapie
Der Mann befindet sich in Sonnberg in Niederösterreich in Haft. In diesem Gefängnis ist man mit Psychologen und Therapeuten auf Sexualstraftäter spezialisiert. Der Richter empfahl dem Verurteilten dringend eine Therapie, weil er mit seiner Neigung vielen Menschen großes Leid zufüge. Der 45-Jährige antwortete darauf, dass er bereits für eine solche Therapie angemeldet sei.