Landtagssitzung
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Politik

Landtag für neues Parteienförderungsgesetz

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen zudem jährlich umfassend Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält dazu Prüfrechte.

Grundsätzlich waren sich alle Redner einig: Das Gesetz sei sehr zu begrüßen. Dass „am Ende der seriösen und intensiven Verhandlungen nicht das Wunschpaket einer Partei“ stehe, sei klar, sagte SPÖ-Abgeordnete Manuela Auer. So gab es auch trotz der grundsätzlichen Zustimmung die eine oder andere Kritik von Seiten der Opposition. Zum einen wurde eine bessere Ausstattung des Landesrechnungshofes gefordert, der durch das Gesetz mehr Kompetenzen erhält, zum anderen beanstandeten FPÖ, SPÖ und NEOS, dass „Vereinskonstruktionen“ und Umgehungen weiter möglich seien.

In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Jänner 2023.

Hammerer: „Wie eine Flutlichtanlage“

Hier widersprach ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Die Frage der Vereine sei sehr wohl klar geregelt. Den Parteien nahestehende Vereine könnten vom Rechnungshof kontrolliert werden, nicht nahestehende Vereine dürften den Parteien höchstens noch 7.500 Euro jährlich zukommen lassen. Er könne für die ÖVP versichern: „Wir werden uns ganz klar an dieses Gesetz halten“. Für die bessere personelle Ausstattung des Landesrechnungshofes gebe es bereits die Zusage der Regierung.

Frühstück sprach im Landtag von einem „Riesenwurf für unser Land“, Eva Hammerer, Klubobfrau des grünen Regierungspartners, von einem „historischen Moment“: Das Gesetz sei wie die Flutlichtanlage auf einem Fußballplatz, auf dem bisher im Dunkeln gespielt worden sei.

Umfassende Änderungen

Das neue Gesetz sieht umfassende Änderungen vor. Neben der Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen dürfen künftig höchstens 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien höchstens 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidierender. Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten.

Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien samt nahestehenden Organisationen und Beteiligungsunternehmen angegeben werden. Auch Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings sind künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert.

Landtag beschließt neue Gesetze

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen zudem jährlich umfassend Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält dazu Prüfrechte.