Wahlkarte
APA/ROLAND SCHLAGER
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Hofburg 22

Letzter Tag für Wahlkarten-Anträge

Am kommenden Sonntag wählt Österreich einen neuen Bundespräsidenten. Neben Amtsinhaber Alexander Van der Bellen stellen sich sechs weitere Kandidaten den Wählerinnen und Wählern. Wer per Wahlkarte wählen möchte, muss spätestens am Mittwoch sein schriftliches Antragsformular zur Post bringen.

Wer es am Sonntag nicht in ein Wahllokal schafft, kann sich eine Wahlkarte organisieren. Spätestens am heutigen Mittwoch muss der Antrag dafür im Rücksendekuvert zur Post gebracht werden. Das Antragsformular und das Kuvert dafür sollte jeder und jede Wahlberechtigte schon in den vergangenen Tagen bekommen haben.

Mündlicher Antrag bei der Gemeinde bis Freitagmittag

Wer seinen Wahlkartenantrag am Mittwoch nicht mehr zur Post bringen kann, könnte stattdessen zu seiner Wohnsitzgemeinde gehen und dort bis Freitag um 12.00 Uhr mündlich eine Wahlkarte beantragen. Dafür ist aber ein persönliches Erscheinen notwendig, eine Wahlkarte kann nicht telefonisch beantragt werden.

Fotografieren des eigenen Wahlzettels nicht verboten

Im Wahllokal muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Die amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber eine Wahlkarte, falls man eine angefordert und nicht für die Briefwahl verwendet hat. Die Zeit in der Wahlkabine ist nicht beschränkt. Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter kann zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn das Gefühl besteht, dass andere an der Stimmabgabe gehindert werden sollen.

Das Fotografieren des eigenen Wahlzettels ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt Wählende davor, dass gegen ihren Willen bekannt wird, wie abgestimmt wurde. Den Stimmzettel einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Falsch angekreuzt

Wer das Kreuz an der falschen Stelle gemacht hat und das Wahlkuvert noch nicht in die Urne geworfen hat, kann theoretisch bei der Wahlleitung um einen neuen Stimmzettel bitten. Der ausgefüllte muss vor der Wahlleitung zerrissen und die Papierschnipsel mitgenommen werden, weil sonst eine Verletzung des Wahlgeheimnisses möglich wäre.

Zeichnungen auf dem Wahlzettel sind erlaubt, so noch erkennbar ist, wem die Stimme gegeben wurde. Für Zeichnungen auf dem Wahlkuvert droht eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten, weil damit die Stimme der Person zugeordnet werden könnte, also das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

Post leert ausnahmsweise am Samstag

In den Briefkasten werfen kann man die Wahlkarte bis spätestens Samstag vor der Wahl kurz vor 9.00 Uhr – wenn der nächste Postkasten nicht weit weg ist. Denn Samstag ab 9.00 Uhr leert die Post ausnahmsweise alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Porto muss nicht gezahlt werden, das trägt der Bund. Im Ausland muss so bei der Post abgegeben werden, dass die Wahlkarte bis Sonntag bei der Bezirkswahlbehörde einlangt – also de facto am Freitag.

Mit Wahlkarte kann in allen Wahllokalen Österreichs gewählt werden. Oder die Wahlkarte kann in einem Wahllokal gegen einen „normalen“ Stimmzettel getauscht werden. Wer seine Stimme im Ausland, etwa während einer Reise, abgeben will, muss auf die Zustellfristen achten. In der EU bzw. der Schweiz kann die Wahlkarte auch bis 3. Oktober bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgegeben werden; im Nicht-EU-Ausland ist das bis zum 30. September möglich.

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, kann seine Stimme nur mehr mit dieser abgeben. Auch am Wahlwochenende kann man noch zu einer Wahlkarte kommen, wenn man sich an dem Ort aufhält, den man als Zustelladresse genannt hat. Denn die Gemeindewahlbehörden müssen nicht zugestellte Wahlkarten von der Post abholen und den Wählerinnen und Wählern am 9. Oktober aushändigen. Wo sich die eigene Wahlkarte befindet, kann man mit einem Anruf bei der Innenministeriumshotline erfahren, am Samstag unter der Telefonnummer 0800/20 22 20, am Sonntag unter +43/01/53126 2470.

Wahlschluss um 17.00 Uhr – Ausnahme Vorarlberg

Laut Gesetz dürfen die Wahllokale bei der Hofburg-Wahl am 9. Oktober bis 17.00 Uhr offen sein. In Vorarlberg kann traditionell aber nur bis 13.00 Uhr gewählt werden. Obwohl viele Wahllokale vor allem in kleineren Gemeinden zwar schon früher schließen, dürfen deren Ergebnisse auch erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der VfGH 2016 ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Am Wahlabend verkündet der Innenminister ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag ausgewertet. Also steht das endgültige Ergebnis – zumindest des ersten Wahlganges – am Montagabend fest.