Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wird von einer Person vorgeworfen, dass er für ein Inserat im Magazin des Vorarlberger Wirtschaftsbundes Gegenleistungen bei Behördenverfahren angeboten habe. Die Oppositionsparteien im Untersuchungsausschuss in Wien würden dieser Anschuldigung gerne nachgehen. Sie wollten deshalb die Verfahren aller Inserenten und deren Tochterunternehmen prüfen.
Keine Akten für Der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss in Wien bekommt keine Akten vom Land Vorarlberg. Schon im Juni hat das Land ein Akten-Ansuchen zur Wirtschafts-Bund-Affäre abgelehnt. Der Ausschuss hat darauf im September ein neues Ansuchen gestellt. Jetzt liegt die Stellungnahme des Landes vor. Die Regierung wird weiterhin nichts liefern. Die Ablehnung sei ausreichend begründet gewesen, heißt es.
Ansuchen im U-Ausschuss bereits im Juni
Im Juni schickte der U-Ausschuss ein Ansuchen um Akten an die Landesregierung. Darin sind 81 Unternehmen aufgelistet, die im Untersuchungszeitraum (also ab 2015) inseriert haben. Die Ausschuss-Parteien möchten Akten zu allen Behördenverfahren dieser Unternehmer sehen. Konkret: Zu allen „gewerberechtlichen, wasserrechtlichen, umweltrechtlichen sowie der damit zusammenhängenden verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren“, wie es im Ansuchen um Akten heißt.
Die Landesregierung hat daraufhin – laut eigener Auskunft – 755 Verfahren prüfen lassen. Bei diesen Prüfungen habe sich in keinem Verfahren ein Verdacht auf mögliche Einflussnahme ergeben. Darum müsse man keine Akten liefern. Im September erneuerte der U-Ausschuss die Aktenanforderung. Falls keine Akten geliefert werden, müsse das Land die Abweisung des Antrags genauer begründen. Am Montag ist die Frist für diesen Antrag abgelaufen. Es befinden sich weiterhin keine Akten in der Mailbox der Abgeordneten. Stattdessen ein 14-seitiges Antwortschreiben der Landesregierung, das dem ORF Vorarlberg vorliegt.
Darin wiederholt die Landesregierung ihre Begründung vom Juni dieses Jahres. Eine davon hat mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. Der Ausschuss untersucht nämlich Vorgänge, die mit „der ÖVP verbundenen natürlichen oder juristischen Personen“ zu tun haben. Laut Landesregierung sei fraglich, ob ein Inserat im Wirtschaftsbund-Magazin schon reicht, um also „mit der ÖVP verbunden“ zu gelten. Falls nein, sei die Aktenanfrage sowieso unzulässig. Der Untersuchungsgegenstand sei insgesamt zweifelhaft, schreibt die Landesregierung.
Der Kernpunkt der Ablehnung hat aber mit der Begründung zu tun. Der Untersuchungsausschuss beruft sich nämlich auf eine eidesstattliche Erklärung, in der ein Unternehmer die oben erwähnten Vorwürfe erhoben hat. Die Landesregierung antwortet: „Die eidesstattliche Erklärung liegt – soweit bekannt – lediglich einer österreichischen Tageszeitung vor und ihr Verfasser ist unbekannt.“ Dem U-Ausschuss liege sie aber nicht vor, weshalb nicht begründet werden könne, was die Akten mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben. Der U-Ausschuss müsse erklären, weshalb er untersuchungsrelevantes Verhalten vermutet. Diese Anhaltspunkte fehlen aber, fährt die Landesregierung fort. Und zwar so: „Weder ergibt sich aus der Begründung, welche Amtsgeschäfte gemeint waren, noch in welcher Form Vorteile geboten und gefordert wurden, noch von wem die genannte Eidesstattliche Erklärung stammt oder in welchem Zusammenhang ein Angebot gemacht worden sein soll, noch welchen konkreten Inhalt die Erklärung oder das Angebot hatte oder ob aus der Erklärung Konkretisierungen zu entnehmen wären.“
Obwohl also die Aktenanfrage aus Sicht des Landes verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist, „hat der Landeshauptmann von Vorarlberg im Sinne der Zusammenarbeit mit dem Nationalrat umfassende Nachforschungen angestellt“, schreibt die Landesregierung.
Auf den letzten zwei Seiten des Schreibens fasst die Landesregierung noch einmal zusammen. Das Land dreht den Spieß um: Nicht die Ablehnung des Ansuchens um Akten sei zu wenig begründet, sondern das Ansuchen selbst. Und weiter: „Darüber hinaus erscheint aber auch der Untersuchungsgegenstand so weit gefasst, dass seine Verfassungskonformität nicht unzweifelhaft ist.“ Der Landeshauptmann hätte alles geliefert, was er durfte und konnte. Die Begründung, warum es nicht mehr ist, sei „richtig, ausreichend und angemessen“.
Opposition kann Verfassungsgerichtshof bemühen
Die Opposition kann jetzt dem Verfassungsgerichtshof mit der Causa bemühen. Das Höchstgericht hat vor einigen Monaten schon beim Finanzministerium die Herausgabe von Akten erzwungen. Ob das in diesem Fall auch geschieht, ist allerdings fraglich. Die Rechtsmaterie ist sehr kompliziert und detailliert. Und der U-Ausschuss befasst sich mittlerweile mit anderen Themen. Das ist auch an der Prioritätensetzung bei den Auskunftspersonen zu sehen: Derzeit ist die Rede davon, dass es noch einen Tag mit Auskunftspersonen aus Vorarlberg geben soll. Aber erst im November. Einen fixen Termin gibt es noch nicht.
SPÖ und NEOS kritisieren „Blockade“
Die SPÖ ruft die Vorarlberger Landesregierung dazu auf, ihre Blockadehaltung gegenüber dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss zu beenden: „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Akten, die zur Aufklärung beitragen könnten, vor dem Nationalrat versteckt. Offenbar sind in der Landesregierung die Befürchtungen groß, dass man darin tatsächlich etwas findet“, so SPÖ-Abgeordnete Manuela Auer, die auch die Grünen in der Pflicht sieht: Wer nicht für volle Transparenz einsteht, unterstütze die Verschleierung, so Auer.
NEOS Klubobfrau Sabine Scheffknecht dazu: „Es stellt sich die Frage, wieso die ÖVP sich so vehement weigert, Akten an den Untersuchungs-Ausschuss zu liefern. Wer nichts zu verbergen hat, kann alles offenlegen. Offenbar ist die Vorarlberger Volkspartei nicht an Transparenz und Aufklärung interessiert und wehrt sich mit Händen und Füßen, alle Fakten auf den Tisch zu legen. Die ÖVP war in den letzten Jahren so damit beschäftigt, alles unter den Teppich zu kehren, dass die Verantwortungsträger vermutlich Angst davor haben, was alles darunter zu finden ist. Erneuern statt verschleiern – das würden sich die Menschen vom System ÖVP wünschen.“