Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können, die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Die Auszahlung der Förderungen hat Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.
Hilfspaket für die Wirtschaft
Um in der Energiekrise auch den Unternehmen zu helfen hat die Regierung am Mittwoch den Energiekosten-Zuschuss präsentiert. Die Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung hatten schon länger entsprechende Hilfen für die heimischen Firmen gefordert.
Gefördert werden Unternehmen, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum Februar bis September 2022 – das muss von einem Steuerberater bestätigt werden – mindestens drei Prozent ihres Produktionswertes oder ihres Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Unternehmen bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als staatliche Einheiten gelten, aber auch Banken und energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen.

Insgesamt gibt es vier Förderstufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss werden Klein- und Kleinstunternehmen pauschal gefördert. Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt.
Vom großen Betrieb bis zur „klassischen Bäckerei“
Wenn man die Haushalte entlaste, müsse man auch die Unternehmer entlasten, erklärte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP). Man unterstütze Unternehmen vom großen Betrieb bis zur „klassischen Bäckerei“, betonte er. Die staatlichen Förderungen werden mit Auflagen verknüpft sein – die Wünsche der Grünen waren lange Knackpunkt der Verhandlungen. Es handle sich um „lauter Dinge, die der Hausverstand schon sagt“, meinte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). In einer Zeit, in der man die Privathaushalte bitte, Energie zu sparen, sei es auch angebracht, von Unternehmen einen Ansporn zum Sparen einzufordern.
Keine Heizstrahler und keine beheizten Sessellifte
Nunmehr ist vorgesehen, dass als Förderbedingung Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizstrahler) ausgeschaltet werden müssen. Auch die Sessellifte dürfen nicht beheizt werden, wenn man die Förderung bekommen möchte. Geschäfte inklusive Schaufenstern dürfen zwischen 22.00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6.00 Uhr nicht beleuchtet werden, also, wie Kogler es nennt, keine „Beleuchtungsfestspiele“ mehr veranstalten. Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden. Kein Ausschlusskriterium für die Förderung sind etwa Flutlichtanlagen in Skigebieten oder beheizte Außenpools.
Wie das konkret kontrolliert wird, blieb offen. Die Unternehmen müssten ja im Zuge des Antrags unterschreiben, dass man die Förderbedingungen einhält, erläuterte Gewessler auf Nachfrage. Es werde auch stichprobenartige Kontrollen der aws geben, ob diese tatsächlich erfüllt werden.
Hopfner: Auflagen nachvollziehbar
Wilfried Hopfner, der Präsident der Vorarlberger Wirtschaftskammer, ist froh, dass sich die Regierung nun auf ein Paket verständigen konnte, erklärt er im „Vorarlberg heute“-Interview. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung hätten das schon lange gefordert. Weil das Beantragungssystem sehr komplex ist, werde die Wirtschaftskammer die Unternehmen nun beraten und unterstützen, wie sie die Anträge stellen können.
Für die Unternehmen im Land sei es selbstverständlich, dass man in einer solchen Situation Energie spart, meint Hopfner. Für ihn ist es nachvollziehbar, dass die Förderung an gewisse Auflagen geknüpft ist. Er ist aber auch der Meinung, dass es gescheiter wäre, mit Energiespartipps anstatt von Verboten zu arbeiten.
WK-Präsident Hopfner über Hilfspaket
Der Wirtschaftskammer Präsident Wilfried Hopfner spricht unter anderem über das Hilfspaket der Wirtschaft und ob es die Hilfe ist, die das Land momentan brauchen kann. Des Weiteren berichtet er, ob es für die Betriebe vertretbar sei Energie zu sparen, um Fördergeld zu bekommen.
Ohneberg: Zielführend aber Nachschärfungen notwendig
Der Präsident der Industriellenvereinigung Vorarlberg, Martin Ohneberg, begrüßt den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen. Er ist aber der Meinung, dass auch gewährleistet werden muss, dass Unternehmen, die nicht unter die Definition der Energieintensität nach dem Energiekostenzuschuss fallen, aber trotzdem sehr stark durch die plötzlich gestiegenen Energiekosten betroffen sind, nicht um jegliche Hilfe umfallen.
„Wir wollen keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip. Was wir aber brauchen, ist ein Zuschuss, der durch die Energiekosten hart getroffene Unternehmen tatsächlich unterstützt. Diese finden sich allerdings auch unterhalb des 3 Prozent-Anteils der Energiekosten am Produktionswert. Auf diese muss ebenfalls Rücksicht genommen werden", so Ohneberg.