Zur Wahl stehen sieben Kandidaten – neben Amtsinhaber Alexander Van der Bellen treten Michael Brunner (MFG), der ehemalige FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz, Walter Rosenkranz (FPÖ), Schuhfabrikant Heinrich Staudinger, Rechtsanwalt und Kolumnist Tassilo Wallentin und der Musiker, Arzt und Bierpartei-Gründer Dominik Wlazny an.

Zu früh aufgestellte Van der Bellen-Plakate
Einziger Aufreger in Vorarlberg im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl war, dass die Wahlplakate von Van der Bellen zu früh aufgestellt wurden. Darauf hatte FPÖ-Chef Christof Bitschi aufmerksam gemacht, die Werbetafeln wurden daraufhin wieder abmontiert und fristgerecht – vier Wochen vor der Wahl – wieder aufgestellt. Vorarlberg ist das einige Bundesland, das die Frist von sechs auf vier Wochen verkürzt hat – mehr dazu in Wahlplakate: FPÖ wirft Van der Bellen Gesetzesbruch vor (vorarlberg.ORF.at).
Ansonsten wird das Rennen um die Hofburg in Vorarlberg kaum wahrgenommen. Wahlplakate gibt es nur vom amtierenden Bundespräsidenten Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz.
Kaum Kandidaten auf Werbetour in Vorarlberg
Nicht alle Kandidaten haben sich auf ihrer Wahlkamptour nach Vorarlberg verirrt. Nur Michael Brunner von der MFG-Partei, Walter Rosenkranz (FPÖ) und Dominik Wlazny, bekannt auch als Marco Pogo, haben die Werbetrommel im Ländle gerührt. Der amtierende Bundespräsident Alexander Van der Bellen war zuletzt im Juli bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele in Vorarlberg, wo er seiner Rede zur Einigkeit und Solidarität aufrief. Kritik brachte ihm ein, dass er sich keiner Diskussion mit seinen Mitbewerbern stellte. Sein Wahlziel ist es, bereits in der ersten Runde wieder zum Bundespräsidenten gewählt werden.
MFG-Kandidat Brunner in Bregenz
Brunner war Mitte September in Bregenz. Sollte er gewählt werden, würde er sich für eine Entpolitisierung von Justiz, Staatsanwaltschaft und Verwaltung einsetzen und die direkte Demokratie ausbauen, sagt Brunner gegenüber Journalisten – mehr dazu in BP-Wahl: Kandidat Brunner in Vorarlberg (vorarlberg.ORF.at).
FPÖ-Kandidat Rosenkranz will in die Stichwahl
Der FPÖ-Kandidat für die Bundespräsidentenwahl Walter Rosenkranz war ebenfalls in Vorarlberg. Er sagte im ORF Vorarlberg-Interview, dass sein Ziel sei, in eine Stichwahl mit dem amtierenden Bundespräsidenten Van der Bellen zu kommen – mehr dazu in Walter Rosenkranz zu Besuch in Vorarlberg.
Wlazny rührte ebenfalls die Werbetrommel in Vorarlberg
Dominik Wlazny, er ist Rockmusiker, Satiriker und Mediziner und Chef der Bierpartei, will ebenfalls Bundespräsident werden. Seine Kunstfigur Marco Pogo, für die er bekannt ist, würde er dann „in die Frühpension schicken“, meint Wlazny im ORF Vorarlberg-Interview – mehr dazu in Wlazny: „Würde Marco Pogo in Frühpension schicken“ (vorarlberg.ORf.at)
Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich
Um in Österreich zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Wahlwerberinnen oder Wahlwerber und erlangt von diesen keine oder keiner eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang („engere Wahl“, „Stichwahl“) statt, bei dem die beiden stimmenstärksten Wahlwerberinnen und (oder) Wahlwerber antreten. Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt dann mit der Angelobung vor der Bundesversammlung und dauert sechs Jahre.
Bundespräsident muss mindestens 35 Jahre alt sein
Ein Bundespräsident oder Bundespräsidentin muss laut Gesetz mindestens 35 Jahr alt sein. Der älteste Kandidat bei dieser Wahl ist der amtierende Präsident Van der Bellen mit 76 Jahren. Gefolgt von Staudinger mit 69 Jahren, Brunner mit 61 und Rosenkranz mit 60 Jahren. 48 Jahre alt ist der Ex-Kolumnist Tassilo Wallentin, Grozs ist 45 Jahre alt. Mit 35 Jahren ist Wlazny der jüngste Kandidat.
Damit ein Wahlvorschlag für eine Wahlwerberin oder einen Wahlwerber rechtsgültig eingebracht werden kann, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Einem Wahlvorschlag müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen oder Auslands-Unterstützungserklärungen beigegeben sein.