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APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

BP-Wahl: Versand der Wahlinformationen ab Montag

Die Wahlunterlagen für die Bundespräsidentenwahl werden ab kommender Woche an alle Wahlberechtigten versendet. Dort, oder auch im Internet, können dann auch die Wahlkarten für die Briefwahl beantragt werden. Derzeit sind etwas mehr als 275.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger wahlberechtigt.

Zwischen Montag, 19. September, und Freitag, 23. September, werden die Wahlunterlagen zur Bundespräsidentenwahl an alle Wahlberechtigten in Vorarlberg versandt. In den versendeten Unterlagen ist u.a. die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden.

Wer diese „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag nicht mehr findet, kann die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals bei der Gemeinde erfragen oder über die Internetseiten des Landes abfragen.

Stimmzettel gibt es erst im Wahllokal

Die Stimmzettel werden bei der Bundespräsidentenwahl nicht schon im Vorfeld an die wahlberechtigten Personen versandt, sondern erst am Wahltag im Wahllokal vom Wahlleiter an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt.

Beantragung von Wahlkarten

In den zugesandten Wahlunterlagen ist auch ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet. Ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung darin enthalten.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der zuständigen Gemeinde bis zum 5. Oktober auf schriftlichem Wege beantragt werden, mündlich haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis zum 07. Oktober, 12.00 Uhr. Ebenfalls bis zum 7. Oktober kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bei einer Briefwahl muss die Wahlkarte bis spätestens 17.00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden.