150 Euro Energiegutschein der Bundesregierung
ORF.at/Georg Hummer
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Finanzen

Energiegutschein: Jetzt Status abfragen

Falls die 150 Euro Gutschrift noch nicht auf der aktuellen Strom-Jahresrechnung verbucht sind, wurde die Berechtigung noch nicht bestätigt. Der Vorarlberger Energieversorger illwerke/vkw weist darauf hin, dass der Bearbeitungsstatus auf der Bundes-Website abgefragt werden kann.

Bis spätestens 31. Dezember 2022 können die Energiegutscheine über 150,- Euro eingelöst werden, die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Frühjahr per Post an alle Privathaushalte versandt hat. Um den Energiekostenausgleich auch wirklich gutgeschrieben zu bekommen, müssen die Haushalte den ausgefüllten Gutschein an das BMF zurücksenden, bzw. online einreichen.

Die illwerke vkw weisen jetzt darauf hin, dass die Energieversorger selbst keine Kenntnis über den Bearbeitungsstand haben. Dafür habe das BMF eine Statusabfrage-Website eingerichtet. Der Stand kann auch telefonisch abgefragt werden unter 050 233 798.

Prüfungsdurchlauf beim Ministerium

Im Gegensatz zur Stromkostenbremse, die automatisch ab Dezember gilt, müssen beim Energiekostenausgleich die eingereichten Gutscheine vorab vom BMF auf das Einhalten der vorgegebenen Kriterien geprüft werden. Ist diese Prüfung erfolgt, erhalten die Energieunternehmen die Information über die Anforderung durch den Kunden sowie die Freigabe und können die 150 Euro auf der nächsten Stromrechnung gutschreiben. Wenn die Gutschrift mit der aktuellen Jahresabrechnung noch nicht erfolgt ist, hat der Bund also noch keine Freigabe erteilt.

Frist verlängert: Energie-Gutscheine können noch bis 31. Oktober 2022 online angefordert und bis zum 31. Dezember 2022 eingelöst werden.

Gutschrift direkt nach Einlangen

„Die Strom-Jahresabrechnungen erfolgen über das gesamte Jahr nach Region sortiert, jedoch je Region immer im gleichen Kalendermonat, um jeweils einen einfachen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen. Auch jetzt im September, steht wieder eine große Tranche an. Dabei werden automatisch alle Gutschriften berücksichtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Bund gemeldet wurden“, erklärt Quido Salzmann, Leiter des Geschäftsfelds Versorgung und Dienstleistung bei der illwerke vkw. „Alle später einlangenden Gutschriften werden bei der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben“, so Salzmann.