Landeshauptmann Markus Wallner am Handy – Archivbild
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U-Ausschuss fordert Akten von Wallner

Der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss in Wien fordert von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) die Lieferung von Akten. Ende Juni habe er eine 188-seitige Liste abgegeben, aber keine Akten. Dabei geht es um Unternehmen, die im Magazin des Wirtschaftsbundes inseriert haben.

Bei der 188-seitigen Liste ging es um 755 gewerberechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche Verfahren, die Unternehmen betreffen , die auch im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ des Vorarlberger Wirtschaftsbundes inseriert hatten. Der Untersuchungsausschuss fordert aber Akten ein. Damit wollen die Abgeordneten prüfen, ob Amtsträger in diesen Verfahren Vorteile gewährt haben oder von diesen Amtsträgern Vorteile gefordert worden sind.

Florian Themeßl-Huber, Leiter der Vorarlberger Landespressestelle, hat dies bereits Ende Juni verneint. In den 755 Verfahren sei kein Hinweis gefunden worden, dass Vorteile gewährt oder gefordert worden wären. Da bei der Durchsicht aller möglicherweise relevanten Akten und Dokumente kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand gefunden worden sei, habe man auch keine Akten liefern können, so Themessl-Huber damals. Stattdessen wurde in der 188-seitigen Liste jeweils ein „Nein“ in der letzten Spalte vermerkt – das soll heißen, es gebe keine Hinweise auf eine Vorteilnahme.

Innerhalb von zwei Wochen

„Der Landeshauptmann von Vorarlberg wird aufgefordert, binnen zwei Wochen seiner Verpflichtung zur Vorlage aller Akten und Unterlagen nachzukommen, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese für die Untersuchung abstrakt relevant sind“, heißt es im Verlangen der SPÖ, das inhaltlich von FPÖ, Grünen und NEOS unterstützt wird.

„Der Verfassungsgerichtshof verlangt in ständiger Rechtsprechung, dass bei Nichtvorlage von Akten und Unterlagen die Gründe für die Nichtvorlage nachvollziehbar und im Einzelnen substantiiert dargelegt werden. Nur so wird es dem Untersuchungsausschuss ermöglicht, diese Gründe zu überprüfen, zu bestreiten und ggf. der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu unterziehen“, steht es wörtlich in der Aufforderung, die dem ORF Vorarlberg vorliegt.

Sollten die Akten innerhalb von zwei Wochen nicht geliefert werden, könnte der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet werden.

Inserate in der Wirtschaftsbund-Zeitung

Wallner geriet ins Visier der Justiz , weil er um Inserate in der Wirtschaftsbund-Zeitung geworben und dafür politisches Entgegenkommen versprochen haben soll. Diesen Vorwurf hat er stets bestritten. Anfang Juni war Wallner im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss in Wien geladen. Nach seiner Befragung stellte er abermals klar, dass er niemals Inserate für die Wirtschaftsbund-Zeitung beworben habe. Anlass für diese Klarstellung war die Aussage Wallners, er könne sich nicht mehr erinnern, ob er jemals Inserate beworben habe – mehr dazu in U-Ausschuss: „Habe nie Inserate beworben“.

Zweieinhalb Monate im Krankenstand

Wallner war zweieinhalb Monate im Krankenstand und hat diesen Montag seine Arbeit im Landhaus wieder aufgenommen – mehr dazu in Wallner zurück und für parteiinterne Reformen.