Schlachthof
ORF
ORF
Wirtschaft

„Schlachthof-Konzept“: RH kritisiert Vergabe

Der Landesrechnungshof hat bei der Prüfung vom Land vergebener externer Beratungsleistungen erhebliche Mängel gefunden. So wurden Aufträge teils nur mündlich und vor dem entsprechenden Regierungsbeschluss erteilt. Im Fokus steht besonders die Vergabe eines Schlachthof-Konzepts, für das Berater ohne schriftlichen Auftrag 125.800 Euro erhielten. Das Konzept sei praktisch nicht verwendbar gewesen.

Geprüft wurden insgesamt sieben Projekte, die vom Landesrechnungshof nach Volumen und vorhandenen Auffälligkeiten ausgewählt wurden. Eine Million Euro wurde für diese Projekte im Prüfzeitraum vom Land ausgegeben – um die Hälfte mehr als ursprünglich vorgesehen. Dabei stolperten die Prüfer vor allem über das Konzept für einen regionalen Schlachthof in Vorarlberg.

Landesrat ging von 5.000 bis 10.000 Euro aus

Diese Vergabe zur Konzepterstellung sei offenbar besonders bemerkenswert abgelaufen, berichtete Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Nachdem mehrere Jahre erfolglos nach einer Nachfolgelösung für den früheren Schlachthof gesucht worden war, wurde der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) auf einer Veranstaltung von einem ihm bekannten pensionierten Fachmann angesprochen, der sagte, er habe Lösungsansätze.

Der Auftrag zur Konzepterstellung, wie ein Schlachthof in Vorarlberg kostendeckend oder bestenfalls gewinnbringend betrieben werden kann, wurde demnach kurzerhand und ohne klare Festlegung von Auftragsgegenstand und Kosten erteilt, wobei Gantner laut LRH von Kosten von 5.000 bis höchstens 10.000 Euro ausgegangen sei. Schließlich fielen rund 126.000 Euro an.

Es wurde zugesagt, den entstehenden Aufwand für das Konzept zu decken. Der Umfang der Beratungstätigkeit – wie Stundenausmaß oder Entgelt – wurde im Rahmen des Gesprächs laut RH nicht konkret abgestimmt. Ein schriftliches Angebot lag nicht vor.

RH: Vergabe geschah „nur mündlich“

Zum einem wird kritisiert, dass die Vergabe nur mündlich am Rande einer Veranstaltung zustande kam. Weder sei bei Beauftragung ein schriftliches Angebot vorgelegen, noch seien Auftragsgegenstand und -wert klar festgelegt worden. Zum anderen habe das Konzept erhebliche Mängel aufgewiesen, so der Landesrechnungshof. Das erstellte Konzept war demnach praktisch nicht verwendbar.

Agentur hätte nicht berücksichtigt werden dürfen

In einem anderen Projekt wurde laut Rechnungshof die Konzeption für Entwicklung und Umsetzung der Standortmarke „Marke Vorarlberg“ nach Ausschreibung eines Wettbewerbs an eine Agentur vergeben, die wegen Überschreitung der Kosten gar nicht hätte berücksichtigt werden dürfen – sie hatte als deutsche Agentur im Angebot rechtmäßigerweise keine Umsatzsteuer angegeben, diese wurde offenbar nicht richtig eingerechnet. Der Auftrag wurde demnach mündlich und drei Monate vor dem nötigen Beschluss der Landesregierung vergeben.

In einem anderen Fall – Begleitung und Konzept für eine Social-Media-Strategie des Landes – war die später beauftragte Agentur an der Erstellung der Wettbewerbsunterlage beteiligt. Das ist zwar rechtlich erlaubt, der LRH rate dennoch davon ab, hieß es.

Empfehlungen für das Land

In seinen Empfehlungen hielt der Rechnungshof das Land außerdem unter anderem dazu an, Aufträge, auch Folgeaufträge, nicht mehr mündlich und nicht mehr vor Genehmigung durch die Landesregierung zu vergeben, stets Vergleichsangebote einzuholen und eine systematische Kosten- und Projektkontrolle sowie bessere Vorbereitung durchzuführen.

Das Land habe den Handlungsbedarf schnell erkannt, die nun vorliegende Richtlinie sei für die vergebenden Abteilungen, die teilweise kaum Erfahrung mit solchen Prozessen haben, sehr hilfreich, sagte Eggler-Bargehr.

Beratungsbedarf überall nachvollziehbar

Positiv vermerkte die LRH-Direktorin, dass der Beratungsbedarf bei allen geprüften Projekten nachvollziehbar gewesen sei, die Ergebnisse der externen Berater in den meisten Fällen auch genutzt wurden und bei den Honoraren keine Auffälligkeiten entdeckt worden seien. Sie betonte außerdem, dass die Projekte für die Prüfung aufgrund von Auffälligkeiten ausgewählt wurden und keinen repräsentativen Durchschnitt darstellten.

Land: Empfehlungen fließen in Richtlinie ein

Das Land kündigte am Dienstag in einer Aussendung an, die Empfehlungen durch die neue Richtlinie bei zukünftigen Beauftragungen zu berücksichtigten. Außerdem werde das Schulungsangebot der Landesverwaltung angepasst.