Auslöser für den Streit über die Wassernutzung in Feldkirch ist die Zahlung von 5,2 Millionen Euro, die die Stadt an die Agrargemeinschaft getätigt haben soll, um Trinkwasser auf deren Grundstück zu fördern. Dabei handelt es sich um ein Grundstück, das die Stadt der Agrargemeinschaft zur Nutzung übertragen hat. Unklar ist nun, ob das Wasser überhaupt der Agrargemeinschaft gehört.
In einer Anfrage an Gantner stellen SPÖ und NEOS daher die Fragen, wie die Agrargemeinschaft Altenstadt in den Besitz des Grundstücks gekommen ist, wie viel die Stadt für den Grund erhalten hat und ob Feldkirch die Fläche überhaupt übertragen durfte.
Höchstgericht: Übertragung rechtswidrig
SPÖ und NEOS beziehen sich in ihrer Anfrage auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2008. Dieses besagt, dass die Übertragung von Gemeindegutgrundstücken auf Agrargemeinschaften rechtswidrig sei.
Während man in Tirol aufgrund dieses Urteils die Landesgesetze änderte, sei in Vorarlberg hingegen nichts passiert. Und das, obwohl nicht nur die Agrargemeinschaft Altenstadt betroffen sei, sondern noch 30 weitere Agrargemeinschaften in Vorarlberg.