Ried mit Senderbrücke von oben
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Verkehr

Autofreies Ried rechtlich nicht möglich

Eine periodische Sperre der Riedstraßen ist unter den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen nicht möglich. Darüber informierte Landesrat Marco Tittler (ÖVP) am Freitag. Grund dafür ist, dass es keine gleichwertige Verbindung, die nicht durch die Siedlungsgebiete führt, gibt.

An die Erlassung eines Fahrverbotes für motorisierte Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strenge Anforderungen gestellt, heißt es von Seiten des Landes. „Ein Fahrverbot auf den Riedstraßen wäre ein massiver Eingriff und kann grundsätzlich nur als ‚ultima ratio‘ in Betracht kommen“, berichtet Tittler.

Die Prüfung der Möglichkeit einer zeitweisen Sperre für den motorisierten Verkehr für die Riedstraßen L41 und L42 an Wochenend- und Feiertagen habe gezeigt, dass es keinen Unterschied macht, ob ein ganzjähriges oder ein auf Sonn- und Feiertage bzw. ein auf das Wochenende beschränktes Fahrverbot besteht, schildert der Landesrat. „Eine solche Verkehrsbeschränkung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung der gesetzlich anerkannten Ziele notwendig ist. Diese Notwendigkeit kann nicht aufgezeigt werden“, so Tittler.

Erhebliche Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten

Der Zweck einer Landesstraße bestehe darin, eine überörtliche Verbindungsfunktion für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einzunehmen, erläutert Tittler. Auf die Riedstraßen treffe das ganz besonders zu, weil hier auch an Wochenend- und Feiertagen täglich mehrere tausend Autos fahren. „Eine Sperre der riedquerenden Landesstraßen für den motorisierten Individualverkehr würde zu erheblichen Mehrbelastungen auf den Ausweichrouten in den Siedlungsgebieten führen, da keine gleichwertige Verbindung, die nicht durch die Siedlungsgebiete führt, zur Verfügung steht“ führt der Landesrat aus.

„Radfahren durchs Ried“ soll schnell umgesetzt werden

Tittler betont, dass die Förderung des Radverkehrs ein wesentlicher Eckpunkt der Mobilitätspolitik der Landesregierung sei. „Der Anteil der Radfahrerinnen und Radfahrer soll mit konkreten Zielen und Maßnahmen, die im Mobilitätskonzept 2019 formuliert sind, weiter erhöht werden“, sagt Tittler. Besonderes Augenmerk liege dabei auf einer sicheren und flüssigen Fortbewegung von Radfahrerinnen und Radfahrern in- und außerhalb der Siedlungsgebiete.

Das Projekt „Radfahren durchs Ried“ ist eine Radverkehrsverbindung zwischen Dornbirn, Lauterach und Lustenau, die sich bereits in Planung befindet. Die Umsetzung sollte schnellstmöglich angestrebt werden, informiert der Landesrat. Für das Projekt wurde vom Bund bereits die Auszeichnung als klimaaktiv mobil-Partner vergeben.

Vision autofreies Ried

Die Vision eines langfristigen „autofreien Rieds“ teilt der Landesrat. Das Ried vom motorisierten Verkehr zu befreien sei ein höchst attraktives Ziel, das es zu verfolgen gelte. Dazu brauche es aber eine alternative Straßenverbindung, die nicht durch Siedlungsgebiete führt, weshalb auch das Projekt S 18 schnellstmöglich zur Umsetzungsreife zu bringen ist. Diese Verbindung sei seit Jahrzehnten ausständig und lasse leider auf sich warten. „Unser gemeinsames Ziel sollte es also sein, durch die Verwirklichung einer leistungsstarken hochrangigen Umfahrungslösung das Ried gänzlich vom Kfz-Verkehr befreien zu können“, so der Landesrat abschließend.

Die Grünen Lustenau: „Wo ein Wille, da ein Weg“

Die Lustenauer Grünen haben bereits auf die Aussendung von Verkehrslandesrat Tittler reagiert. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land sich hier gegen den Wunsch der Gemeinden nach einem autofreien Ried stellt. Wir alle wissen, wo ein Wille, da ein Weg“, erklärt die Lustenauer Umweltgemeinderätin Christine Bösch-Vetter.

„Wir haben durch die Sperren in der Vergangenheit, etwa beim Rad-Ried-Tag oder während der Sanierung der Senderbrücke, gesehen, dass kein Verkehrskollaps droht“, spricht sie die von Tittler erwähnte enorme Mehrbelastung für Ausweichrouten an. "Der parteiübergreifende Wille der Gemeinden ist da, dann findet sich auch eine rechtliche Lösung, die es uns ermöglicht, den Menschen das Ried wieder als Lebensraum zurückzugeben“, so Bösch-Vetter abschließend.