Frau im Dunkeln, streckt die Hand aus
doidam10 – stock.adobe.com
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Chronik

Betretungsverbot nur bei aktuellen Hinweisen

Nach der Messerattacke in Bludenz gibt es noch viele offene Fragen, zum Beispiel, wie es möglich ist, dass ein gewalttätiger Ehemann aus der Haft entlassen wird und gleich ohne Einschränkungen seine Familie wieder sehen kann. Rechtlich gesehen ist das möglich, sagt Ulrike Furtenbach, die Leiterin der Gewaltschutzstelle beim Institut für Sozialdienste.

Die Polizei kann dem Mann nur verbieten die Wohnung zu betreten, wenn es Hinweise gibt, dass er wieder gewalttätig wird. „Bei Entlassungen aus der Haft können Auflagen ausgesprochen werden, wie zum Beispiel die Bewährungshilfe oder die Auflage sich der Frau nicht mehr zu nähern. Dazu braucht es aber die rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Furtenbach.

Gewaltbeziehungen können über einen ganz langen Zeitraum andauern. „In vielen Fällen braucht es den ersten Schritt, dass Frauen den Mut fassen, sich an eine Beratungseinrichtung oder an die Polizei zu wenden und sich dort Hilfe zu holen“, spricht Furtenbach aus ihrer beruflichen Erfahrung. Die Polizei hat dann mit dem Betretungsverbot die Möglichkeit, den Gefährder aus der Wohnung zu weisen und kann diese gesetzliche Maßnahme auch mehrmals einsetzen. In manchen Fällen ist es auch notwendig, diese Maßnahme öfters zu verwenden.

Jeden Tag ein neues Betretungsverbot in Vorarlberg

„Wir können Verhalten von Menschen nicht vorhersehen, auch wenn wir jetzt ein ganz gutes Beratungsangebot haben, wenn wir das Gewaltschutzgesetz haben, wenn wir ausgeweitete Opferrechte in Österreich haben. Ich möchte aber sagen, dass in Vorarlberg nahezu jeden Tag ein Betretungsverbot ausgesprochen wird und in ganz vielen Fällen gelingt es dann auch, Gewalt zu minimieren oder auch manchmal dann in weiterer Folge zu verhindern“, sagt Furtenbach.

Zum Zeitpunkt der Tat hat es kein Betretungsverbot gegeben. Die Polizei kann ein Betretungsverbot nur dann aussprechen, wenn es aktuelle Hinweise gibt, dass es wieder zu einer Tat kommt. Nach einer Entlassung kann man nicht immer davon ausgehen, dass es zu einem weiteren Übergriff kommt, weshalb es auch bei der Tat in Bludenz kein Betretungsverbot gab.

„StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“

Die Politik fordert mehr niederschwelligen Zugang zu Gewaltschutzstellen. In Bregenz und Hohenems läuft bereits das Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“. Dadurch sollen gewaltbetroffene Frauen und Kinder, aber auch Nachbarn, die Zugang zu Menschen haben, die von Gewalt betroffen sind, sensibilisiert werden. „Dass sie wissen, wie sie jemandem in so einer schwierigen Situation unterstützen können“, erklärt Furtenbach.